Schuldnerberatung und Beratungshilfe: Umfang?

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Gelöschter Nutzer

Schuldnerberatung und Beratungshilfe: Umfang?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

gelegentlich führe ich neben meiner Tätigkeit auch Schuldnerberatungen durch, meist auf Beratungshilfe, da die Schuldner ja logischerweise mittellos sind.

Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Einigung nach §305 InsO ab. Nun habe ich aber oft das Problem, daß neben der schlichten außergerichtlichen Einigung auch eine Vielzahl von weiteren Problemen bestehen, bei denen ich teils unklar bin, ob die BerH diese mit abdeckt (dann wäre eine wirtschaftliche Tätigkeit allerdings kaum mehr möglich).

Z.Zt. habe ich einen Fall, bei dem folgende Tätigkeiten anfielen:

1. Überblick über Schulden und Einkünfte zusammenstellen
2. Prüfung aller Forderungen, dabei war eine Forderung zu bestreiten, eine weitere zum Teil (Inkassokosten)
3. Verhandlungen mit Bank bezüglich Guthabenkonto- Einrichtung
4. Hinweis auf die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen zu reduzieren inkl. die entspr. Tätigkeit
5. Anleitung des Mdt. zur Beantragung von GEZ Gebührenbefreiung, Telekom Sozialtarif, Reduzierung von Energiekostenvorauszahlungen etc... etc..
6. Erfolgreiche Besprechung mit kündigungswilligem Arbeitgeber wegen Lohnpfändung
7. Verhandlungen mit Gläubigern aus Flexibilitätsgründen zunächst OHNE Plan, da evtl. so Gesamterledigung durch "Familienhilfe" möglich schien
8. nach dessen Scheitern normales Einigungsangebot MIT Plan
9. hiernach Bescheinigung nach §305 InsO, Ausfüllen des InsO Antrages

Abgesehen davon, daß eine Abrechnung im vorliegenden Fall ohnehin sinnlos sein dürfte und auch nicht erfolgen wird, welche Tätigkeiten sind hierbei weitere Angelegenheiten, die zusätzliche Gebühren entstehen lassen? Ich meine, dies dürften Nrn. 3, 4 und 6 sein, bin aber auf Meinungen Ihrerseits gespannt.

MfkG
RA & Not.
Dirk L. Lange
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