niedrigere Vergütung bei Tätigkeit für eigenen Vater zulässig?

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Gelöschter Nutzer

niedrigere Vergütung bei Tätigkeit für eigenen Vater zulässig?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an alle,

darf ein Rechtsanwalt auch für die gerichtliche Vertretung niedrigere Gebühren berechnen, als im RVG festgesetzt, wenn er für seine Familie tätig wird?

Ich dachte, ich hätte so etwas mal gelesen aber jetzt finde ich nur den § 4 II RVG, der bloß außergerichtliche Tätigkeiten erfasst und nahe Angehörige auch gar nicht nennt. Kann doch nicht sein, dass ein RA seinem Vater eine dicke Rechnung schreiben MUSS!?

Vielen Dank schon mal für eure Gedanken!

LJB
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Hallo LJB,

müssen muß man sowieso nicht. Kein Mensch zwingt Dich, irgendwem eine Rechnung zu schreiben. Und familienintern wird das eh meist in Abweichung zum RVG geregelt.

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Jana,

danke für deine Antwort. Ich verstehe aber nicht ganz, woher du das hast. Nach § 4 RVG darf man in gerichtichen Angelegenheiten ja gerade nicht nach unten abweichen. Und eine Rechnung möchte man eventuell schreiben, weil man ja nicht ganz kostenlos tätig werden möchte und der Familienangehörige die Rechnung absetzen können soll.

Kannst du mir helfen?

Viele Grüße

LJB
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich vermute, Jana hat ihre Antwort eher aus dem Bauchgefühl des gesunden Menschenverstands hergeleitet, denn aus juristischen Normen...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

du meinst eher, dass man auch der Familie keine "Rabatt" gewähren kann?
E46
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Beitrag von E46 »

Eine endgültige Antwort kann ich Dir nicht geben, vielleicht aber einen Tipp auf dem Weg zu dieser:

Schau mal in § 49b Abs. I BRAO und prüfe (Kommentar z.B. von Feuerich/Weyland), ob das Verwandtschaftsverhältnis "besondere Umstände in der Person des Auftraggebers" begründet.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Thibaut hat geschrieben:Ich vermute, Jana hat ihre Antwort eher aus dem Bauchgefühl des gesunden Menschenverstands hergeleitet, denn aus juristischen Normen...
DEN Eindruck habe ich auch. :D
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Es mag ja im RVG stehen, daß ein Rechtsanwalt für gerichtliche Tätigkeiten die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten darf. Trotzdem sollte man dies nicht überbewerten. Ich wüßte gar nicht, wer das überprüfen sollte (bevor jetzt wieder jemand meint, ich wäre doof: klar könnte man von der Rechtsanwaltskammer einen Rüffel bekommen, aber dies ist doch eine arg theoretische Überlegung).

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

vielen Dank an ALLE Beteiligten für die Antworten - auch wenn die von Steilpass nicht wirklich konstruktiv war (Kritik ohne eigenen Gehalt... um Punkte zu sammeln? Na ja...)

Viele Grüße
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