niedrigere Vergütung bei Tätigkeit für eigenen Vater zulässig?
Moderator: Verwaltung
niedrigere Vergütung bei Tätigkeit für eigenen Vater zulässig?
Hallo an alle,
darf ein Rechtsanwalt auch für die gerichtliche Vertretung niedrigere Gebühren berechnen, als im RVG festgesetzt, wenn er für seine Familie tätig wird?
Ich dachte, ich hätte so etwas mal gelesen aber jetzt finde ich nur den § 4 II RVG, der bloß außergerichtliche Tätigkeiten erfasst und nahe Angehörige auch gar nicht nennt. Kann doch nicht sein, dass ein RA seinem Vater eine dicke Rechnung schreiben MUSS!?
Vielen Dank schon mal für eure Gedanken!
LJB
darf ein Rechtsanwalt auch für die gerichtliche Vertretung niedrigere Gebühren berechnen, als im RVG festgesetzt, wenn er für seine Familie tätig wird?
Ich dachte, ich hätte so etwas mal gelesen aber jetzt finde ich nur den § 4 II RVG, der bloß außergerichtliche Tätigkeiten erfasst und nahe Angehörige auch gar nicht nennt. Kann doch nicht sein, dass ein RA seinem Vater eine dicke Rechnung schreiben MUSS!?
Vielen Dank schon mal für eure Gedanken!
LJB
- j_laurentius
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Hallo Jana,
danke für deine Antwort. Ich verstehe aber nicht ganz, woher du das hast. Nach § 4 RVG darf man in gerichtichen Angelegenheiten ja gerade nicht nach unten abweichen. Und eine Rechnung möchte man eventuell schreiben, weil man ja nicht ganz kostenlos tätig werden möchte und der Familienangehörige die Rechnung absetzen können soll.
Kannst du mir helfen?
Viele Grüße
LJB
danke für deine Antwort. Ich verstehe aber nicht ganz, woher du das hast. Nach § 4 RVG darf man in gerichtichen Angelegenheiten ja gerade nicht nach unten abweichen. Und eine Rechnung möchte man eventuell schreiben, weil man ja nicht ganz kostenlos tätig werden möchte und der Familienangehörige die Rechnung absetzen können soll.
Kannst du mir helfen?
Viele Grüße
LJB
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- j_laurentius
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Es mag ja im RVG stehen, daß ein Rechtsanwalt für gerichtliche Tätigkeiten die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten darf. Trotzdem sollte man dies nicht überbewerten. Ich wüßte gar nicht, wer das überprüfen sollte (bevor jetzt wieder jemand meint, ich wäre doof: klar könnte man von der Rechtsanwaltskammer einen Rüffel bekommen, aber dies ist doch eine arg theoretische Überlegung).
Viele Grüße, Jana
Viele Grüße, Jana