Ein Angeklagter hat in der 1. Instanz einen Pflichtverteidiger und wird verurteilt.
Wie kann der Angeklagte nun, wenn er mit seinem bisherigen Pflichtverteidiger unzufrieden ist erreichen, dass er für die Revisionsinstanz einen anderen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommt?
Wechsel des Pflichtverteidigers zwischen den Instanzen?
Moderator: Verwaltung
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Danke für die Beiträge.
@ Steilpass: Ich mag seine Nase nicht .
Spass beiseite, ich hab zwischenzeitlich nachgelesen, dass in der Rspr. vor allem als Grund für einen Pflichtverteidigerwechsel anerkannt wird, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Ankeglagtem und Pflichtverteidiger erheblich gestört ist.
@ Maxxpump: Meiner Meinung nach kann der Angeklagte nicht selbst kündigen, da ihm der Pflichtverteidiger ja vom Gericht beigeordnet wurde. Soll heissen, dass eigentlich nur der Vorsitzende die Bestellung zurücknehmen kann, evtl. auf Wunsch des Angeklagten.
@ Steilpass: Ich mag seine Nase nicht .
Spass beiseite, ich hab zwischenzeitlich nachgelesen, dass in der Rspr. vor allem als Grund für einen Pflichtverteidigerwechsel anerkannt wird, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Ankeglagtem und Pflichtverteidiger erheblich gestört ist.
@ Maxxpump: Meiner Meinung nach kann der Angeklagte nicht selbst kündigen, da ihm der Pflichtverteidiger ja vom Gericht beigeordnet wurde. Soll heissen, dass eigentlich nur der Vorsitzende die Bestellung zurücknehmen kann, evtl. auf Wunsch des Angeklagten.