Tach zusammen!
Hat jemand schon mal Erfahrung im Rahmen des Schadenersatzrechts bezüglich der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemacht.
Fraglich ist in welcher Höhe ein solcher Schaden zu bewerten (bzw. schätzen §287 ZPO) ist, wenn es zur Abgabe aufgrund einer Pflichtverletzung eines Dritten gekommen ist.
Danke
WfW
Abgabe der eV ggü. den Finanzbehörden als Schaden
Moderator: Verwaltung