215€ für eine Frage vom Anwalt beantwortet zu haben!

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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hab - interessehalber - noch mal überschlägig gerechnet:

0,55 bei stw. bis € 5.000,00 sind

€ 165,55 zzgl. auslagenpauschale € 20,00 sind es € 185,55, plus mwst. dann € 215,24. d. h. so nah an den € 190,00 ist der kollege wahrlich nicht dran. i.ü. ist nr. 2102 vv nur ein "deckel". wie nahe man dran ist, ist m. e. n. unbeachtlich, wenn die gebührenbemessung sonst i.o. ist!!!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ twist: Deine Rechnung finde ich richtig, wenn der Streiwert tatsächlich bei 5000 EUR angesetzt werden kann, was ich wiederum einleuchtend fände. Habe hier kein Gesetz gehabt und wusste nicht, dass die 190 EUR nur eine Deckelung (und keine Rahmengebühr oder so etwas) darstellen.

@ indiana: Hätte ich die Umsatzsteuer wirklich übersehen, hätte ich wohl kaum geschrieben, dass 215 nah am Maximalwert dran sind, da dieser ja dann bereits überschritten worden wäre.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich finde die Rechnung noch recht günstig, wenn man den Zeitaufwand bedenkt.
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Olli
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Beitrag von Olli »

...macht seinem Namen alle Ehre... :D
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Welchen Zeitaufwand? Weißt du mehr als in diesem Forum steht? Oder hat die Fragestellerin den Zeitaufwand genannt und ich habe das übersehen?
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

die zeit beginnt doch schon zu laufen wenn der Berater allein an den Mandanten denkt ... also ich seh da den Zeitaufwand ;)
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Steht doch im ersten Posting "da drinne". Man hat beraten. Das kostet Zeit.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nicht unbedingt so viel Zeit, dass 215 EUR berechtigt wären.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

...Kein Wunder, daß der Markt kaputt gemacht wird, wenn man mit nem Zehner pro Stunde zufrieden ist.

Man muss die Zeit, die wir gebraucht haben, um uns das Wissen anzueignen, auch miteinrechnen!

Wurschtverkäuferin fängt mit 16 an und kriegt Ausbildungsgehalt.
Jurist kriegt erst mit 26 Ref-Gehalt und hatte in den zehn Jahren dazwischen Kosten für Miete, Futter, Bücher, Semesterbeiträge...

Die Kohle muss wieder reinkommen...

Und die meisten Leute gehen wesentlich öfter zum Wurstkaufen oder zum Friseur als zum Anwalt, drum muss da eben statt "oft kleine Beträge" ein "größerer" verdient sein.

Außerdem werden Juristen nicht nach Zeit bezahlt. Wenn jemand eine Auskunft braucht, dann hat ein guter Jurist die vielleicht in zehn Minuten parat, ein schlechter braucht zwei Stunden...Man zahlt doch das Wissen!

Wenn ich einen Handwerker hole, weil mein Strom nicht geht, der kommt an, dreht die Sicherung wieder rein und sagt "Das war´s schon", dann hat ihn das auch wenig Zeit gekostet, aber ich war selber zu blöd, mich drum zu kümmern, also muss ich blechen!!!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

in der bisherigen Diskussion waren schon so viele Platitüden zu lesen, dass es einem um das Ausbildungsniveau bange werden muss. Ich bin im Gesellschaftsrecht tätig und da sind Spitzenstundensätze die Regel. Du kannst mir also vertrauen, dass ich mich da auskenne. Das bedeutet aber längst nicht, dass man dermaßen undifferenziert argumentieren dürfte - gerade als Jurist. Wer in aller Welt redet von 10 EUR in der Stunde? Das bedeutet aber noch längst nicht, dass man für eine einfache Auskunft 215 EUR - wenn es eine solche war - verlangen dürfte. Den Juristenfrust an den Ratsuchenden auszulassen, ist sicher keine gute Art, um den Juristenmarkt zu verbessern
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Donnerstag 23. Februar 2006, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schönfelderin hat geschrieben: Man muss die Zeit, die wir gebraucht haben, um uns das Wissen anzueignen, auch miteinrechnen!

Wurschtverkäuferin fängt mit 16 an und kriegt Ausbildungsgehalt.
Jurist kriegt erst mit 26 Ref-Gehalt und hatte in den zehn Jahren dazwischen Kosten für Miete, Futter, Bücher, Semesterbeiträge...

Die Kohle muss wieder reinkommen...

Und die meisten Leute gehen wesentlich öfter zum Wurstkaufen oder zum Friseur als zum Anwalt, drum muss da eben statt "oft kleine Beträge" ein "größerer" verdient sein.

Außerdem werden Juristen nicht nach Zeit bezahlt. Wenn jemand eine Auskunft braucht, dann hat ein guter Jurist die vielleicht in zehn Minuten parat, ein schlechter braucht zwei Stunden...Man zahlt doch das Wissen!
Dem kann ich völlig zustimmen.
Ein ähnliches Beispiel sind die Mediziner. Weite Teilen der Bevölkerung sind der Ansicht, dass die Honorare für Ärzte zu hoch angesetzt wären.
Auch hiergegen lässt sich das von Schönfelderin Geschriebene überzeugend anführen.
Wenn ein Augenarzt innerhalb von 5 Minuten erkennt dass die Netzhaut der Patienten vernarbt ist, ist dies nicht auf den Zeitaufwand der Anamnese zurückzuführen, sondern auf seine langwierige, anspruchsvolle und relativ entbehrungsreiche Ausbildung.
Es wird qualifiziertes Fachwissen vergütet und das hat aus den og Gründen seinen berechtigten Preis.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

damit ein Arzt 215 EUR verdient, muss er ganz andere Sachen machen, als eine Auskunft zu geben. Ärzte schuften für so nen Lohn den halben Tag. Das es leider auch arme Juristen gibt, die unter dem Existenzminimum leben, bedeutet längst nicht, dass sie alles nachholen dürften, wenn sie an einen Fall kommen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Luca
Weiter oben hatte ich dich dann wohl missverstanden - ok, gegessen.

Ansonsten kann ich dir hier nur voll zustimmen.
Ich finde es eine Unverschämtheit, wenn Anwälte den Höchstbetrag für die Verbrauchererstberatung voll ausschöpfen ohne Rücksicht auf die Umstände usw. und, wie in diesem Fall anscheinend geschehen, auch noch ohne vorherigen Hinweis.

Wer eine solch schlechte Erfahrung mit einem Anwalt gemacht hat, wird

1. zu diesem Anwalt bestimmt nicht mehr gehen

und es sich

2. gut überlegen, zu einem anderen Anwalt zu gehen.

Ich habe diesen Höchstbetrag bisher jedenfalls noch nie für eine Erstberatung genommen - das könnten sich meine Mandanten zum großen Teil auch gar nicht leisten.

Dafür sind meine Rechnungen bis jetzt aber auch alle bezahlt worden :)
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

wissen wir, wie ausführlich die beratung war? wissen wir, wie verspult die mandantin ihr anliegen vorgetragen hat? wissen wir, ob das, was sie oben geschrieben hat, alles war, was sie von ihrem anwalt wissen wollte? vielleicht war die höhe durchaus gerechtfertigt -- hier wird eine diskussion im luftleeren raum geführt. bringt also nix.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ indiana:

Wieso ist das Abrechnen des Höchstbetrages eine "Schlechte Erfahrung"?

Im Prinzip wäre es m. E. n. richtig, jeden (umfangreicheren) Rat/Auskunft abzurechnen. Du haftest schließlich auch dafür. Ob das allerdings dem Mdten immer "verkauft" werden kann ist eine andere Frage ...
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