Es ist dann eine schlechte Erfahrung, wenn die Rechnung sozusagen aus heiterem Himmel kommt, wie hier offenbar geschehen.twist hat geschrieben:@ indiana:
Wieso ist das Abrechnen des Höchstbetrages eine "Schlechte Erfahrung"?
Im Prinzip wäre es m. E. n. richtig, jeden (umfangreicheren) Rat/Auskunft abzurechnen. Du haftest schließlich auch dafür. Ob das allerdings dem Mdten immer "verkauft" werden kann ist eine andere Frage ...
Wenn meine Mandanten nach einer Erstberatung rausgehen, wissen sie wie hoch die Rechnung sein wird - und in der Regel wissen sie es auch schon vor der Beratung in etwa (je nach Zeitaufwand, wenn der von vornherein überschaubar ist mache ich auch schon mal ein Pauschalangebot).
Es gehört für mich einfach zum guten Ton, vorher über die Kosten zu reden, um unliebsame Überraschungen für den Mandanten zu vermeiden.
Bis zu einem gewissen Grad liegt dies zwar auch in der Verantwortung des Mandanten, aber wenn dieser den Punkt nicht anspricht, tue ich es.
Schließlich habe ich ein Interesse an zufriedenen und zahlenden Mandanten.
Und natürlich rechne ich jeden Rat/ Auskunft auch ab, ich habe nie etwas anderes behauptet!
@schlafkatze: ich habe nicht gesagt, dass die Vergütung in dem Fall, mit dem der Thread eröffnet wurde, nicht gerechtfertigt wäre - aber das zu prüfen wäre eben Rechtsberatung und dafür müsste man tatsächlich die genauen Umstände kennen. Es geht mir hauptsächlich um diese "Überraschungsrechnungen".
Kurz gesagt: ich bin für Kostentransparenz von Anfang an.