215€ für eine Frage vom Anwalt beantwortet zu haben!

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Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

twist hat geschrieben:@ indiana:

Wieso ist das Abrechnen des Höchstbetrages eine "Schlechte Erfahrung"?

Im Prinzip wäre es m. E. n. richtig, jeden (umfangreicheren) Rat/Auskunft abzurechnen. Du haftest schließlich auch dafür. Ob das allerdings dem Mdten immer "verkauft" werden kann ist eine andere Frage ...
Es ist dann eine schlechte Erfahrung, wenn die Rechnung sozusagen aus heiterem Himmel kommt, wie hier offenbar geschehen.
Wenn meine Mandanten nach einer Erstberatung rausgehen, wissen sie wie hoch die Rechnung sein wird - und in der Regel wissen sie es auch schon vor der Beratung in etwa (je nach Zeitaufwand, wenn der von vornherein überschaubar ist mache ich auch schon mal ein Pauschalangebot).
Es gehört für mich einfach zum guten Ton, vorher über die Kosten zu reden, um unliebsame Überraschungen für den Mandanten zu vermeiden.

Bis zu einem gewissen Grad liegt dies zwar auch in der Verantwortung des Mandanten, aber wenn dieser den Punkt nicht anspricht, tue ich es.
Schließlich habe ich ein Interesse an zufriedenen und zahlenden Mandanten.

Und natürlich rechne ich jeden Rat/ Auskunft auch ab, ich habe nie etwas anderes behauptet!

@schlafkatze: ich habe nicht gesagt, dass die Vergütung in dem Fall, mit dem der Thread eröffnet wurde, nicht gerechtfertigt wäre - aber das zu prüfen wäre eben Rechtsberatung und dafür müsste man tatsächlich die genauen Umstände kennen. Es geht mir hauptsächlich um diese "Überraschungsrechnungen".

Kurz gesagt: ich bin für Kostentransparenz von Anfang an.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ indiana:

jep, Kostentransparenz hilft "Missverständnisse" zu vermeiden. Überraschungsrechnungen sind nicht unbedingt leicht zu verkaufen.

Wichitig ist es m. E. n. die eigene Leistung gut zu verkaufen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich kann indiana nur beipflichten, wenn er sagt, dass der RA-Markt unter der unseriösen Abrechnung Einzelner insgesamt leidet, weil der Mandant dann zu keinem RA mehr geht. Und unseriös ist es schon, wenn man - wie offenbar in diesem Fall - seine Abrechnungsweise nicht transparent macht. Klar dürfte auch sein, dass 215 nicht IN JEDEM FALL angemessen sind, wie es hier Einige glauben machen wollten.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Luca: Was genau verstehst Du unter Gesellschaftsrecht?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

was tut das zur Sache? Was GesR heißt, steht auch im Creifelds. Kapitalgesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht zB
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Luca hat geschrieben:damit ein Arzt 215 EUR verdient, muss er ganz andere Sachen machen, als eine Auskunft zu geben. Ärzte schuften für so nen Lohn den halben Tag. Das es leider auch arme Juristen gibt, die unter dem Existenzminimum leben, bedeutet längst nicht, dass sie alles nachholen dürften, wenn sie an einen Fall kommen.
Es ist richtig, dass ein Arzt für einen Rat keine 215 euro bekommt. Dies habe ich ja allerdings auch nicht behauptet.

Die Arbeitsweise, und der somit berechenbare Arbeitsaufwand des Juristen, tritt nunmal Vordergründig durch das Wort und die Schrift hervor.
Das Medium der Leistungserbringung eines Praktischen Arztes ist da weiter gestreut.Er ist zu einem großen teil idR auch "handwerklich" (Op) tätig. Für die Zeit, in der ein Anwalt beispielsweise einen Mandanten "mündlich" betreut, führt der Orthopäde eine Kniespiegelung durch. Beide bringen ihre Fachkenntnisse durch verschiedene Medien zum Ausdruck. Beide haben für den Erwerb dieser Fachkenntnisse objektiv mehr erbringen müssen als die Wurstfachverkäuferin.
Auf dieses ähnliche Verhältnis der Vergütung der Leistung wollte ich mit dem Vergleich hinaus.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Luca hat geschrieben:ich kann indiana nur beipflichten, wenn er sagt,
Hallo Luca,

kurzes off-topic: ich bin eine "sie" (indiana) :)

Bei dir tippe ich dagegen trotz des a am Ende auf männlich (Luca = ital. Männername), oder lieg etwa ich nun auch daneben?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi indiana,

oh, das tut mir leid, ich hatte an Indiana Jones gedacht. Bei mir liegst du dagegen vollkommen richtig :-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Louis Brasi schläft bei den Fischen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Luca hat geschrieben:was tut das zur Sache? Was GesR heißt, steht auch im Creifelds. Kapitalgesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht zB
So ähnlich hatte ich mir die Antwort vorgestellt. Schönen Abend noch.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

finanzoptimierer hat geschrieben:
Luca hat geschrieben:was tut das zur Sache? Was GesR heißt, steht auch im Creifelds. Kapitalgesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht zB
So ähnlich hatte ich mir die Antwort vorgestellt. Schönen Abend noch.

da scheinen sich ja zwei gefunden zu haben [-(

i.Ü. "phantastischer thread" ;)
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

das war nur Ausdruck meines Erstaunens über die Formulierung der Frage. Oder war das eine off topic-Frage, weil du auch viel GesR machst?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich jetzt? Oder TaxMan?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

oh, habe das @finanzoptimierer vergessen
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Meine Fragen sind immer off topitsch.
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