Zwangsversteigerung, Höhe des geringsten Gebots?

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Dunja
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Zwangsversteigerung, Höhe des geringsten Gebots?

Beitrag von Dunja »

Hallo Forum,

wie berechne ich die Kosten für eine Zwangsversteigerung, die ja, soweit keine Lasten auf einem Grundstück sind, das geringste Gebot darstellen?

Beispiel: Garten im Wert von 5000 EUR gehört zwei Personen je zur Hälfte. Einer beantragt die Zwangsversteigerung des Gartens. Wie hoch wären die Kosten für die Zwangsversteigerung und damit die Höhe des geringsten Gebots?

Danke im Voraus.

Dunja
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Dunja,
die Kosten des ZV_Verfahrens wie des Teilungsversteigerungsverfahrens berechnen sich für das geringste Gebot wie folgt:


1) Verfahrensgebühr KV 2211 d. GKG 0,5 bei 5.000 60,50 EUR
2) Terminsgeb.KV 2213 des GKG 0,5 60,50 EUR
3) Geb. für das Verteilungsverfahren KV 2215 60,50 EUR
4) Kosten des Gutachters xxxxx EUR
5) Kosten der Veröffentlichung des Termins xxxxx EUR
(je nach Fall unterschiedlich hoch)

Die Zuschlagsgebühr bleibt außen vor, weil diese der Ersteher trägt. Die Anordungsgebühr bleibt ebenfalls außen vor, da diese nicht aus der Teilungsmass vorweg gezahlt werden, sondern dem Antragsteller/Gläubiger zuzuschreiben sind (§ 109 Abs. 1 ZVG )

So, hoffe ich hab Dir geholfen, aber wofür zum Teufel brauchst Du die Berechnungsweise für das geringste Gebot???

MfG
Anni
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