Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

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Gelöschter Nutzer

Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich bin einige Jahre Rechtsanwältin gewesen und werde nun Richterin. Natürlich habe ich bereits einiges ins Versorgungswerk eingezahlt, bekomme aber jetzt nichts wieder heraus, sondern würde lediglich Rentenansprüche behalten, die sich in ca. 30 Jahren vermutlich bei meinen bisher eingezahlten Beiträgen auf 5 Euro monatlich belaufen würden... ;-) Nun sagte man mir beim Versorgungswerk, ich könne für 105 Euro/Monat freiwilliges Mitglied bleiben. Meint Ihr, dass sich das lohnt, oder sollte man lieber die 105 Euro im Monat anderweitig für seine Altersversorgung anlegen? Wie sehen eigentlich die Prognosen für das Versorgungswerk aus? Mich würde es einfach ärgern, wenn meine bisher gezahlten Beträge quasi "weg" wären, immerhin habe ich bereits mehrere tausend Euro dort einbezahlt.

Würde mich über Eure Einschätzungen freuen.

Gruß, Bettina
Gelöschter Nutzer

Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn Du Dir ausrechnen läßt, was Du für 105 EUR aus dem VW bekommst und dann parallel einen privaten Versicherer fragst, was Du bekommst für 105 EUR in einer privaten Versicherung, wird wohl die Leistung aus der privaten Versicherung höher ausfallen. Ich würde auf ein Weiterzahlen verzichten.
Asche
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Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Asche »

Das ist gerade die Frage - hast Du dazu verlässliche Zahlen/Aussagen? Der private Anbieter müsste ja grds. auch eine (eingeschränkte) BU-Absicherung und Hinterbliebenenversorgung einkalkulieren, um vergleichbar zu bleiben, und die Verwaltungs- und Abschlusskosten dürften bei der Versicherung höher liegen.
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Gelöschter Nutzer

Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Bettina, ich würde mich da noch mal genauer erkunden. Soweit ich weiß werden Bezüge aus dem Versorgungswerk auf die Richterpension angerechnet. Das ergibt sich aus aus § 55 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz. Dh. je mehr du aus dem Versorgungswerk bekommst, desto weniger Pension steht dir zu. Dafür werden - soweit ich informiert bin - deine Jahre als Rechtsanwälting als Dienstjahre gezählt. Du benötigst ja 40 Dienstjahre um die volle Pension von ca. 71% zu bekommen. Daher sind deine Beiträge in das Versorgungswerk auch nicht "verloren" da du jetzt schon einige Dienstjahre hast.
Gelöschter Nutzer

Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Manuel,

das klingt ja wirklich interessant! Nach Deinen Aussagen würde ich mir also gehörig selbst "ins Bein schießen", wenn ich weiter ins Versorgungswerk einzahlen würde. Ich hatte es - insbesondere bis zur Lebenszeiternennung - für sinnvoll gehalten. Vielleicht sollte ich doch al einen Rentenberater konsultieren, ist ja doch eine sehr wichtige Entscheidung!

Danke jedenfalls, das hilft mir schon sehr!

Gruß, Bettina
Gelöschter Nutzer

Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Allerseits,

ich habe mich jetzt nochmal schlau gemacht. Das, was Manuel sagte (mit der Anrechnung einer privaten Rentenversorgung auf die Pension) scheint nur dann zu erfolgen, wenn der Staat Beiträge in dieselbe geleistet hat (etwa während des Referendariats). Wenn man aber dann selber Beiträge (privat) leistet, bleiben die neben den Pensionsansprüchen bestehen. Es wäre ja sonst auch keinem Beamten möglich, eine private Zusatzversicherung zu haben - das kann ja irgendwie auch nicht sein.

Ich habe gerade beim Versorgungswerk angerufen. Dort sagte man mir, dass fast alle Anwälte, die anschließend in den Staatsdienst wechseln, freiwilliges Mitglied bleiben würden. Zudem rechnen sie mir jetzt fiktiv durch, was ich bei Weiterzahlung von 105 Euro monatlich nach 30 Berfusjahren zu erwarten hätte. Sie sagten dort, das sei besser als bei den meisten privaten Rentenversicherern. Das werde ich dann mal prüfen, sobald ich die Rechnung bekomme. Wäre ja wichtig zu wissen, ob die 05 Euro monatlich nicht bei einer privaten Renten- oder Lebensversicherung tortz der bereits eingezahlten Beiträge sinnvoll wären.

So, das erstmal dazu,

liebe Grüße, Bettina
Gelöschter Nutzer

Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja stimmt. § 55 I Nr. 4 BeamtVG macht tatsächlich die Einschränkung, von der Bettina berichtet.
Dann gilt das, was ich gesagt habe, nur für andere Pflichtversicherungen, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Dh, wenn ich vorher Angestellter war und kein Rechtsanwalt, wird die Pension entsprechend gekürzt - aus Gerechtigkeitsgesichtspunkten schon problematisch, aber das ist eine andere Frage.

@ Bettina, Richter können auch Riesterverträge abschließen. Wegen der Riesterzuschüsse und der steuerlichen Vorteile ist das sicher auch eine Überlegung.
Gelöschter Nutzer

Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bettina hat geschrieben:Hallo Allerseits,

ich habe mich jetzt nochmal schlau gemacht. Das, was Manuel sagte (mit der Anrechnung einer privaten Rentenversorgung auf die Pension) scheint nur dann zu erfolgen, wenn der Staat Beiträge in dieselbe geleistet hat (etwa während des Referendariats). Wenn man aber dann selber Beiträge (privat) leistet, bleiben die neben den Pensionsansprüchen bestehen. Es wäre ja sonst auch keinem Beamten möglich, eine private Zusatzversicherung zu haben - das kann ja irgendwie auch nicht sein.
Wird das dann gesplittet? Da jeder sich wohl nachversichern lässt, der RA wird, hat man also 2 Jahre Beiträge (ziemlich gering, wegen dem hohen Ref-Gehalt) vom Staat und dann noch selber eingezahlte Jahre als RA. Wird dann nur der Teil angerechnet der vom Staat bezahlt wurde (wenn man das überhaupt unterscheiden kann).
Gelöschter Nutzer

Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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Wird das dann gesplittet? Da jeder sich wohl nachversichern lässt, der RA wird, hat man also 2 Jahre Beiträge (ziemlich gering, wegen dem hohen Ref-Gehalt) vom Staat und dann noch selber eingezahlte Jahre als RA. Wird dann nur der Teil angerechnet der vom Staat bezahlt wurde (wenn man das überhaupt unterscheiden kann).[/quote]

Das Versorgungswerk hat mir erklärt, dass dann eben die Beiträge des Staates aus Ref-Zeiten herausgerechnet werden. Man kann das übrigens sehr genau unterscheiden. Ich habe mir jetzt mal von denen eine Übersicht schicken lassen, wann ich was (und vor allem wieviel) eingezahlt habe. Da ist genau aufgelistet, was wann von welchem Arbeitgeber gezahlt wurde, also auch, was und wann vom Staat. Man bekommt übrigens, wenn man wie ich jetzt mit 31 in den Staatsdienst geht und dann monatlich den Pflichtbeitrag von 105 Euro/Monat zahlt, ab dem Jahre 2042 eine Rente von 378 Euro monatlich. Eingezahlt hat man also bis dahin ca. 45.000 Euro. Man muss also schon noch mindestens 10 Jahre leben, damit sich das dann irgendwann rechnet.... Von den anderswo zu erwirtschaftenden Zinsen mal ganz abgesehen... Spreche jetzt nächste Woche mal mit einem Renteberater. Man sehen, was die einem so für die gleiche Zeit bei gleicher Leistung errechnen.
daria
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Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von daria »

im Anschluss daran: Kann man seine Beiträge aus dem Versorgungswerk zurückbekommen, wenn man wieder aussteigt?
TeWe
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Re: Vom Anwalt zum Richter-freiwillig imVersorgungswerk bleiben?

Beitrag von TeWe »

In Niedersachsen werden 60% erstattet. Ob das rechtens ist müssste man wohl gerichtlich überprüfen lassen.
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