Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Moderator: Verwaltung
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Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Hi zusammen,
ein neuerlicher Klagegegner ist eine große Gesellschaft mit o.g. Rechtsform. Ich würde im Passivrubrum nun schreiben
"Klage gegen
XYZ AG & CO. KGaA, vertreten durch die XAG als geschäftsführende Gesellschafterin, vertreten durch den Vorstand, vertreten durch den Vorstandsvorsitzen".
Bedenken?
ein neuerlicher Klagegegner ist eine große Gesellschaft mit o.g. Rechtsform. Ich würde im Passivrubrum nun schreiben
"Klage gegen
XYZ AG & CO. KGaA, vertreten durch die XAG als geschäftsführende Gesellschafterin, vertreten durch den Vorstand, vertreten durch den Vorstandsvorsitzen".
Bedenken?
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8
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Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Nein, müsste richtig sein.
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Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
bei manch alter KGaA gibt es auch noch natürliche Personen als Komplemetäre, da hilft aber ein Blick ins HR.
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Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Der Vorstand wird nicht vertreten durch den Vorsitzenden, dieser ist vielmehr (oder auch nicht) einzelvertretungsberechtigter Vorstand.
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Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Auf dieser Norm beruht mein Hinweis. Im konkreten Fall greift natürlich 78 II 2. Die oben gewählte Formulierung ist unschädlich; aber -zurückhaltend formuliert- sehr unschön.
- Borbarad
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Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Danke für Eure hilfreichen Hinweise!
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8
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Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Müßte es nicht "einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied" heißen?markus87 hat geschrieben:Der Vorstand wird nicht vertreten durch den Vorsitzenden, dieser ist vielmehr (oder auch nicht) einzelvertretungsberechtigter Vorstand.
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Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Ich bin so kühn, gelegentlich lediglich "XYZ AG, Kleinstr. 2, 99999 Großhausen vertreten durch den Vorstand, ebendort" zu schreiben. Stößt das in der Praxis irgendwo auf Probleme?
Für die Schönheit der Welt setze ich mich natürlich gerne ein, aber doch nicht unbedingt in einer Klageschrift mit überschaubarem Streitwert.
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"Das korrekte Abschreiben von Diktaten, bei denen schnell und undeutlich gesprochen wird, gehört nicht zu den von einer Anwaltsgehilfin zu erwartenden Leistungen. "
LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
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Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA
Das wiederum spielt keine Rolle; die Begriffe können synonym benutzt werden. Wichtig ist nur, dass der Vorstand als Gremium kein eigenständiges Rechtsubjekt ist, das durch seine Mitglieder vertreten würde.hlubenow hat geschrieben:Müßte es nicht "einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied" heißen?markus87 hat geschrieben:Der Vorstand wird nicht vertreten durch den Vorsitzenden, dieser ist vielmehr (oder auch nicht) einzelvertretungsberechtigter Vorstand.