Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Ich hatte mal eine VB wegen erwiesener Willkür eingelegt - selbst die wurde nicht angenommen. Hier ein Auszug:
Das Amtsgericht versagte dem Beschwerdeführer Verzugszins ab dem 01.01.2009 und billigte ihn mit Hinweis auf § 193 BGB erst ab dem 02.01.2009 zu. Tatsächlich hatte der Beschwerdeführer aber die spätere Beklagte mit Schreiben vom 24.12.2008 zur Rückzahlung des streitgegenständlichen Geldbetrages bis zum 31.12.2008 (ein Mittwoch, normaler Werktag) aufgefordert. Nach den zivilrechtlichen Vorschriften war die Beklagte damit ab dem 01.01.2009 in Verzug und musste ab diesem Zeitpunkt auch Verzugszinsen entrichten. § 193 BGB ist unter keinem Gesichtspunkt einschlägig, weil es dieser Vorschrift allein darum geht, dass ein bestimmter Tag oder das Ende einer Frist zur Willenserklärungsabgabe oder Leistungsbewirkung auf einen Sams-, Sonn- oder Feiertag fällt. Diese Voraussetzungen lagen unstreitig und offensichtlich nicht vor (s.o.). Es handelt sich daher bei der gerichtlichen Entscheidung zur weitergehenden Klageabweisung insoweit um ein krasses Fehlurteil, welches jeder rationalen und juristischen Grundlage entbehrt und damit den Beschwerdeführer (trotz des letztendlich geringen wirtschaftlichen Wertes eines Verzugszinses für einen zusätzlichen Tag) in besonders einschneidender und fataler (weil offensichtlich erkennbarer) Weise seiner Grundrechte auf Willkürfreiheit und Eigentumsschutz beraubt. Das Amtsgericht hat sich nicht die Mühe zu sauberer Subsumtion gemacht und gerade dadurch aufgezeigt, dass es die o.g. Grundrechte des Beschwerdeführers gering schätzt. Daher sollte die Verfassungsbeschwerde auch zur Entscheidung angenommen werden. Es kann und darf in einem sog. Rechtsstaat nicht sein, dass solche gerichtlichen Willkürakte Bestand haben.
ME hat eine VB nur Erfolg, wenn sie zusätzlich zu allen juristischen Vorgaben den OmG-Test besteht.
Das Amtsgericht versagte dem Beschwerdeführer Verzugszins ab dem 01.01.2009 und billigte ihn mit Hinweis auf § 193 BGB erst ab dem 02.01.2009 zu. Tatsächlich hatte der Beschwerdeführer aber die spätere Beklagte mit Schreiben vom 24.12.2008 zur Rückzahlung des streitgegenständlichen Geldbetrages bis zum 31.12.2008 (ein Mittwoch, normaler Werktag) aufgefordert. Nach den zivilrechtlichen Vorschriften war die Beklagte damit ab dem 01.01.2009 in Verzug und musste ab diesem Zeitpunkt auch Verzugszinsen entrichten. § 193 BGB ist unter keinem Gesichtspunkt einschlägig, weil es dieser Vorschrift allein darum geht, dass ein bestimmter Tag oder das Ende einer Frist zur Willenserklärungsabgabe oder Leistungsbewirkung auf einen Sams-, Sonn- oder Feiertag fällt. Diese Voraussetzungen lagen unstreitig und offensichtlich nicht vor (s.o.). Es handelt sich daher bei der gerichtlichen Entscheidung zur weitergehenden Klageabweisung insoweit um ein krasses Fehlurteil, welches jeder rationalen und juristischen Grundlage entbehrt und damit den Beschwerdeführer (trotz des letztendlich geringen wirtschaftlichen Wertes eines Verzugszinses für einen zusätzlichen Tag) in besonders einschneidender und fataler (weil offensichtlich erkennbarer) Weise seiner Grundrechte auf Willkürfreiheit und Eigentumsschutz beraubt. Das Amtsgericht hat sich nicht die Mühe zu sauberer Subsumtion gemacht und gerade dadurch aufgezeigt, dass es die o.g. Grundrechte des Beschwerdeführers gering schätzt. Daher sollte die Verfassungsbeschwerde auch zur Entscheidung angenommen werden. Es kann und darf in einem sog. Rechtsstaat nicht sein, dass solche gerichtlichen Willkürakte Bestand haben.
ME hat eine VB nur Erfolg, wenn sie zusätzlich zu allen juristischen Vorgaben den OmG-Test besteht.
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Ist das ein Scherz?
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- Tibor
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Das ist ein Schriftsatzauszug, oder?
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Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Die Zivilrechtler:
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... &view=next
Edit: Gemeint war der Link:
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... &sk=t&sd=a
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Edit: Gemeint war der Link:
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Ja, das war Teil einer VB-Begrüdnung und wie geschrieben: Sowas wird nicht kassiert, obwohl es mE ganz harte Willkür darstellt (die Tatsachen kann man ja aus dem kurzen Stück entnehmen). Deshalb mein Tipp mit dem OmG-Test: Die Herren in Karlsruhe wollen nur die wichtigen und "großen" Sachen. Leider gibt es immer wieder Klienten, die uneinsichtig sind und sich durch die fehlenden Gerichtskosten blenden lassen und einen dann in die VB treiben...und dann auch noch aus allen Wolken fallen, wenn sie nicht angenommen wird (wohl wissend um die prozentuale Quote).Tibor hat geschrieben:Das ist ein Schriftsatzauszug, oder?
- Tibor
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Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
@ Pippen: hast du dir die verlinkte Diskussion angeschaut? Dass ist alles andere, als Willkür, nämlich höchstrichterliche Rechtsprechung!
PS eben gesehen, dass mein Link von gestern fehlerhaft war; ausgebessert!
PS eben gesehen, dass mein Link von gestern fehlerhaft war; ausgebessert!
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Gab es wenigstens eine Missbrauchsgebühr?
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Also ich lande auf derselben Seite.Tibor hat geschrieben:PS eben gesehen, dass mein Link von gestern fehlerhaft war; ausgebessert!
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Das war mein zweiter Gedanke.Kasimir hat geschrieben: Gab es wenigstens eine Missbrauchsgebühr?
Mein erster Gedanke war: hat der Mandant den Aufwand angemessen vergütet? Und war das dann für den Mandanten noch wirtschaftlich?
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Willkürlich gegriffen:Pippen hat geschrieben:Sowas wird nicht kassiert, obwohl es mE ganz harte Willkür darstellt (die Tatsachen kann man ja aus dem kurzen Stück entnehmen). Deshalb mein Tipp mit dem OmG-Test: Die Herren in Karlsruhe wollen nur die wichtigen und "großen" Sachen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 92513.html
(Weder wichtig, noch groß - man weiß nicht einmal, ob die Stattgabe überhaupt berechtigt ist.)
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Und was sagt Richter Bärli dazu?immer locker bleiben hat geschrieben:Das war mein zweiter Gedanke.Kasimir hat geschrieben: Gab es wenigstens eine Missbrauchsgebühr?
Mein erster Gedanke war: hat der Mandant den Aufwand angemessen vergütet? Und war das dann für den Mandanten noch wirtschaftlich?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
*schnüff*
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Wie jetzt? Es ist also Rsp., dass wenn ich dich bis zum 31.12. zur Leistung auffordere, ich erst ab 2.1. Verzugszinsen bekomme? Oder meinst du, dass selbst solche Willkürakte nicht mehr vom BVerfG geprüft werden, weil sie selbst dafür zu fau...ähm..."aufgrund der Vielzahl an Verfahren überfordert" sind? Beides wäre mir neu.Tibor hat geschrieben:@ Pippen: hast du dir die verlinkte Diskussion angeschaut? Dass ist alles andere, als Willkür, nämlich höchstrichterliche Rechtsprechung!
PS eben gesehen, dass mein Link von gestern fehlerhaft war; ausgebessert!
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Wenn eine Frage in der Rechtsprechung ernsthaft diskutiert wird und sich normbasierte Argumente sowohl für A als auch für B finden, dann dürfte sich schwerlich von Willkür sprechen lassen, wenn ein Gericht sich für eine der beiden Alternativen entscheidet.Pippen hat geschrieben:
Wie jetzt? Es ist also Rsp., dass wenn ich dich bis zum 31.12. zur Leistung auffordere, ich erst ab 2.1. Verzugszinsen bekomme? Oder meinst du, dass selbst solche Willkürakte nicht mehr vom BVerfG geprüft werden, weil sie selbst dafür zu fau...ähm..."aufgrund der Vielzahl an Verfahren überfordert" sind? Beides wäre mir neu.
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Vor allem "ganz harte Willkür" - ich hoffe nach wie vor, dass es sich um einen Scherz handelt.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar