Nun gut, dass die AR-Belehrung häufig genug nicht mit dem Votum übereinstimmt, ist Dir bekannt?
Deine Neuformulierung begrenzt übrigens die Möglichkeit einer Durchsetzungsannahme, weil sie nur auf den Beschwerdeführer blickt.
Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Moderator: Verwaltung
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Wie meinst du das?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Deine Neuformulierung begrenzt übrigens die Möglichkeit einer Durchsetzungsannahme, weil sie nur auf den Beschwerdeführer blickt.
Hier mal schnell mit copy & paste zur Grunddefinition des BVerfG zu 93 II b: Blabla alles schön, wenn die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten besonderes Gewicht hat oder den Beschwerdeführer in existentieller Weise betrifft. Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle
Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wegen ihrer Wirkung geeignet ist, von der Ausübung von Grundrechten abzuhalten. Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze kraß verletzt. ...
Hieraus ergibt sich mE schon, dass Willkür als solches ausreicht. Es ist ja auch im Sinne des Staates, dass Willkürakte (anders als rechtswidrige Entscheidungen) möglichst nicht auftreten sollen, weil sie das Staatskonstrukt besonders angreifen; sie sind quasi ein Riss in der Matrix.
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Du solltest Dir diesen vielleicht etwas naiven, aber tröstenden Blick auf die Welt unbedingt erhalten.Vorkriegsjugend hat geschrieben:Es reicht doch keiner sowas beim BVerfG ein ohne auch nur einen Kommentar dazu gelesen zu haben.
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Re: Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Ich stelle fest, dass meine Frage zur Vergütung nicht beantwortet wurde.