Ich wollte mich gern umhören, wie es bei euch mit der Berufshaftplichtversicherung gehandhabt wird.
Der Hintergrund: Grds. benötigen angestellte RA keine eigene Berufshaftpflichtversicherung, weil sie als Arbeitnehmer über die Berufshaftplichtversicherung der Kanzlei versichert sind.
Nichtsdestotrotz empfiehlt und bietet ein großer Versicherer den Versicherungsschutz für angestellte RA an, soweit diese nach außen auftreten oder auf Außendarstellungen der Kanzlei erscheinen. So hat es mir der Versicherungsvertreter erklärt, nachdem er Rücksprache mit dem Versicherer gehalten hat. Die Versicherung behandelt den Versicherungsnehmer als Sozius.
In den Versicherungsbedingungen heißt dazu auszugsweise:
Ich vermute, dass durch diese Versicherung das Risiko der Rechtsscheinhaftung versichert werden soll, was ich für nicht verkehrt halte, wenn man im Briefbogen oder auf dem Kanzleischild (mit/oder ohne Zusatz "abgestellter Anwalt") steht.II. Berufsangehörige als Versicherungsnehmer
1. Sozien
Üben Berufsangehörige ihren Beruf nach außen hin gemeinschaftlich
aus, sind sie Sozien ohne Rücksicht darauf,
wie ihre vertraglichen Beziehungen untereinander (Innenverhältnis)
geregelt sind.
2. Innenverhältnis
Die vertraglichen Beziehungen des Innenverhältnisses
können sein: Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit, Bürogemeinschaft,
Kooperation, Gesellschaft bürgerlichen
Rechts, nicht als Berufsträgergesellschaft anerkannte
Partnerschaft und ähnliches.