Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

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rainmaker2007
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Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von rainmaker2007 »

Hallo!

Ich wollte mich gern umhören, wie es bei euch mit der Berufshaftplichtversicherung gehandhabt wird.

Der Hintergrund: Grds. benötigen angestellte RA keine eigene Berufshaftpflichtversicherung, weil sie als Arbeitnehmer über die Berufshaftplichtversicherung der Kanzlei versichert sind.

Nichtsdestotrotz empfiehlt und bietet ein großer Versicherer den Versicherungsschutz für angestellte RA an, soweit diese nach außen auftreten oder auf Außendarstellungen der Kanzlei erscheinen. So hat es mir der Versicherungsvertreter erklärt, nachdem er Rücksprache mit dem Versicherer gehalten hat. Die Versicherung behandelt den Versicherungsnehmer als Sozius.

In den Versicherungsbedingungen heißt dazu auszugsweise:
II. Berufsangehörige als Versicherungsnehmer
1. Sozien
Üben Berufsangehörige ihren Beruf nach außen hin gemeinschaftlich
aus, sind sie Sozien ohne Rücksicht darauf,
wie ihre vertraglichen Beziehungen untereinander (Innenverhältnis)
geregelt sind.

2. Innenverhältnis
Die vertraglichen Beziehungen des Innenverhältnisses
können sein: Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit, Bürogemeinschaft,
Kooperation, Gesellschaft bürgerlichen
Rechts, nicht als Berufsträgergesellschaft anerkannte
Partnerschaft und ähnliches.
Ich vermute, dass durch diese Versicherung das Risiko der Rechtsscheinhaftung versichert werden soll, was ich für nicht verkehrt halte, wenn man im Briefbogen oder auf dem Kanzleischild (mit/oder ohne Zusatz "abgestellter Anwalt") steht.
Die Art, wie der Angeklagte sein Fahrzeug geführt hat, zeugt davon, dass er an ein Weiterleben nach dem Tode glaubt...
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lawlita
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von lawlita »

Nach meiner Erfahrung aus zwei größeren Kanzleien: Nur Kanzlei-Haftpflicht, auch wenn der Name auf dem Briefkopf erscheint.
Parabellum
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von Parabellum »

Bei uns ist es so, dass zwei Berufshaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Einerseits die Kanzleihaftpflichtversicherung, andererseits noch eine Einzelversicherung für den jeweiligen Rechtsanwalt.

Letztere deckt die Haftung aus Mandanten ab, die der Rechtsanwalt "neben" der Tätigkeit für die Kanzlei annimmt (auch wenn dies im Innenverhältnis untersagt ist). Das ist m.E. auch die über § 51 BRAO nachzuweisende Versicherung.

Letztere wird hier auch direkt von der Kanzlei als Annex zur Kanzleihaftpflicht abgeschlossen und bezahlt. Es ist aber auch denkbar (gerade in kleineren Einheiten), dass die jeweilige Versicherung vom Anwalt selbst abgeschlossen und (ggf. bei Kostenerstattung durch die Kanzlei) bezahlt wird.

Unter welche dieser Versicherung eine Scheinsozienhaftung fällt, müsste man ggf. anhand der Versicherungsbedingungen jeweils mal überprüfen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Abschreiber
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von Abschreiber »

Ergänzungsfrage:

Wie steht es den, wenn die Kanzlei sich lediglich das Recht einräumen lässt, die Berufshaftpflicht des angestellten Anwaltes einseitig zu bestimmen in Höhe und Anbieter, ohne dass der Mitarbeiter überhaupt über die Kanzlei-Haftpflicht versichert wird. M.E. kann dadurch ja die unschöne Situation entstehen, dass die Kanzlei den Versicherungsbetrag zu niedrig angesetzt hat und der Anwalt plötzlich unterversichert ist, ohne dagegen etwas tun zu können.
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von rainmaker2007 »

Abschreiber hat geschrieben:Ergänzungsfrage:

Wie steht es den, wenn die Kanzlei sich lediglich das Recht einräumen lässt, die Berufshaftpflicht des angestellten Anwaltes einseitig zu bestimmen in Höhe und Anbieter, ohne dass der Mitarbeiter überhaupt über die Kanzlei-Haftpflicht versichert wird. M.E. kann dadurch ja die unschöne Situation entstehen, dass die Kanzlei den Versicherungsbetrag zu niedrig angesetzt hat und der Anwalt plötzlich unterversichert ist, ohne dagegen etwas tun zu können.
M.E. geht eine Unterversicherung zulasten des Arbeitgebers, weil ausreichender Versicherungsschutz Sache des Arbeitgebers ist.
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von rainmaker2007 »

Parabellum hat geschrieben:Bei uns ist es so, dass zwei Berufshaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Einerseits die Kanzleihaftpflichtversicherung, andererseits noch eine Einzelversicherung für den jeweiligen Rechtsanwalt.

Letztere deckt die Haftung aus Mandanten ab, die der Rechtsanwalt "neben" der Tätigkeit für die Kanzlei annimmt (auch wenn dies im Innenverhältnis untersagt ist). Das ist m.E. auch die über § 51 BRAO nachzuweisende Versicherung.
Ich denke mal, dass im Falle der Beiordnung des angestellten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger oder im Rahmen der PKH benötigt er eine eigene Versicherung.
Unter welche dieser Versicherung eine Scheinsozienhaftung fällt, müsste man ggf. anhand der Versicherungsbedingungen jeweils mal überprüfen.
Die Versicherungsbedingungen (s.o.) regeln die Rechtsscheinshaftung nicht ausdrücklich, sondern m.E. nur dadurch:
II. Berufsangehörige als Versicherungsnehmer

1. Sozien
Üben Berufsangehörige ihren Beruf nach außen hin gemeinschaftlich aus, sind sie Sozien ohne Rücksicht darauf, wie ihre vertraglichen Beziehungen untereinander (Innenverhältnis) geregelt sind.

2. Innenverhältnis
Die vertraglichen Beziehungen des Innenverhältnisses können sein: Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit, Bürogemeinschaft,
Kooperation, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, nicht als Berufsträgergesellschaft anerkannte Partnerschaft und ähnliches.
womit m.E. auch Fälle der Rechtsscheinshaftung gemeint sein könnten.
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von immer locker bleiben »

rainmaker2007 hat geschrieben:
Abschreiber hat geschrieben:Ergänzungsfrage:

Wie steht es den, wenn die Kanzlei sich lediglich das Recht einräumen lässt, die Berufshaftpflicht des angestellten Anwaltes einseitig zu bestimmen in Höhe und Anbieter, ohne dass der Mitarbeiter überhaupt über die Kanzlei-Haftpflicht versichert wird. M.E. kann dadurch ja die unschöne Situation entstehen, dass die Kanzlei den Versicherungsbetrag zu niedrig angesetzt hat und der Anwalt plötzlich unterversichert ist, ohne dagegen etwas tun zu können.
M.E. geht eine Unterversicherung zulasten des Arbeitgebers, weil ausreichender Versicherungsschutz Sache des Arbeitgebers ist.
Was natürlich im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers rein gar nichts hilft ...
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von Abschreiber »

Bei einem Kollegen existiert - daher auch die Frage - die m.E. etwas obskure Regelung, die ich oben beschrieben habe. Sofern es da nicht irgendwelche zusätzlichen Absprachen gibt, ist das für die Kanzlei natürlich ganz günstig. Zumal offenbar nur der Mindestbetrag abgeschlossen wird. Demnach muss es ja etwas zusätzliches geben, da es sich schon um einen größeren Laden handelt.
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von Nimm2 »

Ich muss ebenfalls eine Frage stellen.

Ich arbeite demnächst als angestellter Anwalt (Berufseinstieg) und soll die Haftpflichtversicherung selbst abschließen. Die Kosten trage ich, dafür ist das Gehalt höher. Gibt es etwas zu beachten, außer das die Deckungssumme gleich der Deckungssumme der anderen Anwälte sein muss?
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von immer locker bleiben »

Nimm2 hat geschrieben:Ich muss ebenfalls eine Frage stellen.

Ich arbeite demnächst als angestellter Anwalt (Berufseinstieg) und soll die Haftpflichtversicherung selbst abschließen. Die Kosten trage ich, dafür ist das Gehalt höher. Gibt es etwas zu beachten, außer das die Deckungssumme gleich der Deckungssumme der anderen Anwälte sein muss?
Wenn Du angestellter Anwalt bist, haftet Dein Arbeitgeber für Deine Fehler und sollte im eigenen Interesse eine Versicherung haben, die das miteinschließt. Du brauchts die Versicherung dann nur für die Kammer und da reicht eine Minimalversicherung, Du kannst der Versicherung als Deinen Umsatz 0,00 € angeben, die Versicherung kostet dann nur wenig. Dazu musst Du dann schön darauf achten, dass Du nicht als Scheinsozius dargestellt wirst.

Solltest Du zum Scheinsozius werden, bräuchtest Du eine Versicherung, die eine dem maximalen Haftungsrisiko der Kanzlei entsprechende Deckungssumme hat (wird in Mandatsverträgen einen Haftungsbegrenzung vereinbart und wenn ja, kannst Du Dich darauf verlassen, dass diese wirksam ist und auch von allen Kollegen immer verwendet wird?) und die ALLE Kollegen miteinschließt. Eine solche Versicherung wird für Dich als Einsteiger absurd teuer sein.
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von Nimm2 »

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ein schriftlicher ArbVertrag besteht zum Glück noch nicht, also besteht noch Spielraum von meiner Seite. Ich werde mich nun erstmal beraten lassen, es soll wohl tatsächlich auf den Scheinsozius herauslaufen.

Wäre schön, wenn Du Dich bei einer eventuellen Rückfrage nochmal meldest. Ansonsten wäre der Job nämlich perfekt. :pale:
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von Nimm2 »

Hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst. Typische Berufseinstiegs-Bedenken. ;)

Lese-Tipp für alle Kollegen in derselben Situation: http://www.anwaltverein.de/downloads/Ratgeber/Berufshaftpflichtversicherung.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von immer locker bleiben »

Nimm2 hat geschrieben:Hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst. Typische Berufseinstiegs-Bedenken. ;)

Lese-Tipp für alle Kollegen in derselben Situation: http://www.anwaltverein.de/downloads/Ratgeber/Berufshaftpflichtversicherung.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Danke für den Link, das schaue ich mir dann auch noch mal in Ruhe an, wenn ich Zeit finde.
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Gelöschter Nutzer

Re: Berufshaftpflicht f. angestellte Anwälte

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ok danke für die guten Infos!
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