Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Kein vernünftiger Anwalt zahlt 1000 Euro p.a. für eine Berufshaftplicht.Pippen hat geschrieben:Verstehe ich das richtig: Wenn man als Anwalt zugelassen bleiben will und der Versicherung erklärt, man werde ab jetzt praktisch erstmal nicht mehr tätig sein, dann kann man sich - statt der üblichen ~1000 Euro p.a. - für ~90 Euro im Jahr nach 51 BRAO versichern lassen? Davon habe ich bisher noch nicht gehört.Olli hat geschrieben:Behalt Deine Zulassung, zieh Dir mit sofortiger Wirkung so eine "Mindestversicherung" und dann bist Du in der Tat mit ca. 90,- Euro im Jahr dabei.
freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
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Re: freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
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Re: freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
Tjoa, für Leute, die sich im Vorfeld nicht informieren, ist das Zehnfache vom geringstmöglichen Betrag dann eben "üblich".
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Re: freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
[quote="Kasimir]
Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Kein vernünftiger Anwalt zahlt 1000 Euro p.a. für eine Berufshaftplicht.[/quote]
Was sollte denn Deiner Meinung nach ein vernünftiger Anwalt pro Jahr bezahlen?
Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Kein vernünftiger Anwalt zahlt 1000 Euro p.a. für eine Berufshaftplicht.[/quote]
Was sollte denn Deiner Meinung nach ein vernünftiger Anwalt pro Jahr bezahlen?
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
Also, ich habe nicht auf dem Schirm, wie teuer die Haftpflicht unserer Kanzlei aktuell ist, aber ich meine schon, daß ich einen vierstelligen Betrag pro Jahr zahle. Und das nicht deshalb, weil ich Haftungsfälle am laufenden Band produziere, sondern weil der Versicherungsumfang (Summe, Selbstbeteiligung) halt nicht von Pappe ist.
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Re: freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
Ja, aber eine rechtsformbezogene Haftpflichtversicherung ist ja etwas anderes, als das was ein Einzelanwalt mit normalem Geschäftsvolumen zahlt.j_laurentius hat geschrieben:Also, ich habe nicht auf dem Schirm, wie teuer die Haftpflicht unserer Kanzlei aktuell ist, aber ich meine schon, daß ich einen vierstelligen Betrag pro Jahr zahle. Und das nicht deshalb, weil ich Haftungsfälle am laufenden Band produziere, sondern weil der Versicherungsumfang (Summe, Selbstbeteiligung) halt nicht von Pappe ist.
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Re: freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
Was bezahlt der denn? Also ich bin als Einzelanwalt bei der Allianz mit 1.000 Euro drin. Mir ist auch nicht bekannt, dass es dort billigere Varianten gibt. Was zahlt man bei anderen Versicherungen so? Weiß jmd. zufällig, ob das Vorgehen "Zulassung behalten + Erklärung des Ruhens der anwalt. Tätigkeit" bei Allianz zu so einem drastischen Beitragsrückgang führt?Kasimir hat geschrieben:Ja, aber eine rechtsformbezogene Haftpflichtversicherung ist ja etwas anderes, als das was ein Einzelanwalt mit normalem Geschäftsvolumen zahlt.
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Re: freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
Ich bin als Einzelanwältin in Bürogemeinschaft sogar mit mehr 1000 € dabei, allerdings mit 1 Mio versichert. Bisher kein Haftungsfall. Ich wüsste nicht, dass die Beiträge recht viel günstiger zu haben sind, wenn man nicht nur den Mindestsatz versichert.
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Re: freiwillige Rückgabe der Anwaltzulassung
Was spricht denn eigentlich gegen eine zeitweilige "Rückgabe" der Zulassung. Wer in der gesetzl. KV freiwillig drin ist, der bleibt drin und Wiederzulassen kann man sich (theoretisch) schnell. Und das Versorgungswerk bleibt dann halt auch außen vor und man ist in dieser Zeit dann wieder in der ges. RV.