Umsatz- bzw. Gewinnbeteiligung

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chr1983
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Umsatz- bzw. Gewinnbeteiligung

Beitrag von chr1983 »

Liebe Kollegen,
ich bräuchte mal Euren Rat hinsichtlich meiner Vergütung.

Meine Situation stellt sich wie folgt dar. Ich bin angestellter RA in einer kleinen Kanzlei (2 RAe) im Ausland. Ich bekomme regelmäßiges Gehalt plus Provision für selbst eingebrachte Mandate. So weit ist noch alles klar. Dazu haben wir vereinbart, dass ich eine "Gewinn - bzw. Umsatzbeteiligung" bekomme. Nur haben wir leider nie was konkretes festgelegt. Für das letzte Jahr (habe im Sommer 2014 angefangen) habe ich keine Auszahlung bekommen, sondern - auf meinen Wunsch hin - Sachmittel.

Für die Zukunft möchte ich jetzt aber gerne eine konkrete Regelung treffen. Mir wurde damals nur grob in Aussicht gestellt, die Beteiligung würde "in normalen Jahren" etwa 10-20 Prozent meines Fixums betragen.
Ich habe jetzt aber irgendwie überhaupt keinen Ansatzpunkt, mit dem ich in das Gespräch mit meinem Boss gehen kann.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit derartigen Vereinbarungen und kann mir einen Tipp geben. Weitere Details stelle ich gerne per PM zur Verfügung.

Vielen Dank!
"Eine Banane bleibt eine Banane." (VG Frankfurt, Urt. v. 08.06.2016 - 5 K 4598/14.F)
mazman
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Re: Umsatz- bzw. Gewinnbeteiligung

Beitrag von mazman »

Wir vereinbaren mit unseren angestellten RA normalerweise eine Umsatzbeteiligung für den Fall, dass sie sich für uns "lohnen".

Sprich, wir berechnen, wieviel ein RA inkl. Arbeitgeberbeiträgen etc. kostet und sobald er diesen Umsatz erreicht hat, bekommt er für von den ersten 10.000,00 EUR, die darüber hinaus gehen 10 %, von den zweiten 10.000,00 EUR 15 % und ab da je 20 % des von ihm erzielten Umsatzes...

Das lohnt sich im Ergebnis für den jeweiligen RA und für uns und sorgt dafür, dass die angestellten RA - von Anfang an - penibel auf die Abrechnung der von ihnen betreuten Mandate achten...

Ich halte das System für ganz sinnvoll, seine Praktibilität hängt aber sicherlich davon ab, ob Du ein eigenes Referat hast und so messbar eigenen Umsatz machen kannst. Aber vielleicht hilft Dir die Info als ein erster Anhaltspunkt schon mal weiter...
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Tibor
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Re: Umsatz- bzw. Gewinnbeteiligung

Beitrag von Tibor »

Also macht ihr ab Kostendeckung nur 90% Gewinn auf 10.000€ und wenn er keinen Umsatz > als macht, nichts?
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mazman
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Re: Umsatz- bzw. Gewinnbeteiligung

Beitrag von mazman »

Im Ergebnis ist das durchaus nicht falsch, aber die Erfahrung zeigt, dass die angestellten RA nicht im ersten aber durchaus in der Regel ab dem zweiten Jahr sich "rechnen". Und der Anreiz durch dieses System ist nicht zu unterschätzen, ganz abgesehen davon, dass Berufsanfänger durch das System von vorneherein auf die Abrechenbarkeit ihrer Arbeit achten.

Außerdem sind wir mit 10 Berufsträgern in einer Kleinstadt nicht zu groß, sodass man sich von Kollegen, die nicht "mitziehen" ggf. auch frühzeitig wieder trennen kann.

Findest Du das System grundlegend falsch? (bin immer für Verbesserungsvorschläge offen)
Nimm2
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Re: Umsatz- bzw. Gewinnbeteiligung

Beitrag von Nimm2 »

Wie berechnet man grob, was ein angestellter Rechtsanwalt (alles inklusive also auch Schreibkraft ect.) in einer mittelständischen Kanzlei kostet?

Bruttogehalt mal zwei?
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Tibor
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Re: Umsatz- bzw. Gewinnbeteiligung

Beitrag von Tibor »

Man nimmt eine BWA der Kanzlei und legt Büro- und Personalkosten bspw nach Köpfen um. Man kann eigentlich alles nach irgendwelchen schlauen Parametern umlegen, am besten natürlich geht es dann, wenn man vorher fixe und variable Kosten getrennt ermittelt und jedem Kostenpaket einen Verteilungsschlüssel zuweist (bspw Raumkosten fix nach qm, variable nach Anwesenheitszeiten etc pp). Je nach Bedarf kann man sehr ins Detail gehen. Wenn man als Inhaber mit dem Angestellten über Gewinnbeteiligung reden will, bedingt dies - bei offener Kalkulation - natürlich mehr oder weniger die Offenlegung der Zahlen ggü dem ArbN.
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