Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

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nepomoc
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Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von nepomoc »

Mir ist bewußt, daß das ein heikles Thema ist. Stelle ich doch das Selbstbild vom leistungstragenden High Potential in Frage. Ich will es trotzdem versuchen...

Ich würde die durchschnittliche Brutto-Arbeitszeit in einer Großbude von 9:00 - 21:00 benennen. Klar ist das vom Rechtsgebiet, vom Partner und von der Auftragslage abhängig. Und die Schwankungen sind stark.

Ich würde gerne wissen, welche Erfahrungen ihr bezüglich der durchschnittlichen Netto-Arbeitszeit gemacht habt. Die Mittagspausen sind ja für gewöhnlich ausgedehnter als beim tarifgebundenen Arbeitnehmer. Während ruhiger Phasen läßt sich eine Menge an Privatem inner- und außerhäusig erledigen. So manche Stunde mag auch nur totgeschlagen zu werden, um sich in der Flaute wenigstens mal blicken zu lassen. Aber auch sonst gehen einige Stunde beim Schwatz mit Kollegen und in der Kaffeepause verloren.

Ich habe vor längerem mal die Abhandlung eines Psychologen gesehen, nach dessen Untersuchung eine gewöhnlicher 8-Stunden Tag im Durchschnitt 5 Stunden reale Arbeit beinhaltet. Ein sehr guter Freund hat das für eine namhafte Kanzlei in New York mal mit 8 Nettostunden beschrieben.

Ich bin gespannt auf Eure Einschätzung...
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Tikka
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Tikka »

Ich verstehe zwar nicht so recht was an der Frage so unfassbar heikel sein soll. Genau wie bei der Brutto Arbeitszeit gibt es bei der Netto Arbeitszeit enorme Schwankungen.

Bei einigen KollegInnnen dürfte die Netto-Arbeitszeit zu meinen Kanzleizeiten regelmäßig kaum 50% betragen haben, bei anderen durchaus bei 80-90% (immer ausgehend von Deiner Definition der Brutto-Arbeitszeit, als reine kommt/geht Zeit ohne Herausrechnung der Mittagspause).
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Kasimir »

nepomoc hat geschrieben:Mir ist bewußt, daß das ein heikles Thema ist. Stelle ich doch das Selbstbild vom leistungstragenden High Potential in Frage. Ich will es trotzdem versuchen...

Ich würde die durchschnittliche Brutto-Arbeitszeit in einer Großbude von 9:00 - 21:00 benennen. Klar ist das vom Rechtsgebiet, vom Partner und von der Auftragslage abhängig. Und die Schwankungen sind stark.

Ich würde gerne wissen, welche Erfahrungen ihr bezüglich der durchschnittlichen Netto-Arbeitszeit gemacht habt. Die Mittagspausen sind ja für gewöhnlich ausgedehnter als beim tarifgebundenen Arbeitnehmer. Während ruhiger Phasen läßt sich eine Menge an Privatem inner- und außerhäusig erledigen. So manche Stunde mag auch nur totgeschlagen zu werden, um sich in der Flaute wenigstens mal blicken zu lassen. Aber auch sonst gehen einige Stunde beim Schwatz mit Kollegen und in der Kaffeepause verloren.

Ich habe vor längerem mal die Abhandlung eines Psychologen gesehen, nach dessen Untersuchung eine gewöhnlicher 8-Stunden Tag im Durchschnitt 5 Stunden reale Arbeit beinhaltet. Ein sehr guter Freund hat das für eine namhafte Kanzlei in New York mal mit 8 Nettostunden beschrieben.

Ich bin gespannt auf Eure Einschätzung...
Als Anhaltspunkt können ja zumindest die billable Vorgaben gelten. Rechne 2.000 billables und zieh davon Wochenenden, Feiertage und Urlaub ab. Häufig arbeitet man allerdings sicher mehr. Meine Nettoarbeitszeit beträgt in der Regel 10-12 Stunden, also die Zeit, die ich tatsächlich aufschreibe (billable oder nonbillable). Es gibt natürlich Zeiten, in denen weniger oder mehr zu tun ist. 9-21 Uhr halte ich allerdings als durchschnittliche Bruttoarbeitszeit für gering. Die meisten kommen sich er so gegen 9-9.30 und gehen eher so zwischen 22 und 23 Uhr; ggf. später.

Die ca. 12 Stunden habe ich netto, wenn ich zwischen 9. und 9.30 Uhr reinkomme und gegen 23 Uhr gehe. Das mal als Richtschnur. D.h. 1 Stunde Mittagspause und noch mal 1 Stunde an Pausen über den Tag verteilt. Hängt aber auch davon ab, wie viele Mandate man hat.
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Trente Steele82
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Trente Steele82 »

Darf man fragen, in welchem Rechtsgebiet du arbeitest? (Die Stunden habe ich erst heute für M&A bei CC in MUC mitbekommen, mir selber wurden abet ganz andere Zeiten genannt für IP und andere Kanzlei)
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von spotlessmind »

Kasimir hat geschrieben:
Als Anhaltspunkt können ja zumindest die billable Vorgaben gelten. Rechne 2.000 billables und zieh davon Wochenenden, Feiertage und Urlaub ab. Häufig arbeitet man allerdings sicher mehr. Meine Nettoarbeitszeit beträgt in der Regel 10-12 Stunden, also die Zeit, die ich tatsächlich aufschreibe (billable oder nonbillable). Es gibt natürlich Zeiten, in denen weniger oder mehr zu tun ist. 9-21 Uhr halte ich allerdings als durchschnittliche Bruttoarbeitszeit für gering. Die meisten kommen sich er so gegen 9-9.30 und gehen eher so zwischen 22 und 23 Uhr; ggf. später.

Die ca. 12 Stunden habe ich netto, wenn ich zwischen 9. und 9.30 Uhr reinkomme und gegen 23 Uhr gehe. Das mal als Richtschnur. D.h. 1 Stunde Mittagspause und noch mal 1 Stunde an Pausen über den Tag verteilt. Hängt aber auch davon ab, wie viele Mandate man hat.
Wahnsinn....Da würde ich nach ungefähr einer Woche durchdrehen.. Habe ich schon Respekt vor wenn man das durchziehen kann, aber da muss man schon für die Arbeit leben.
Samson
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Samson »

Ich halte Kasimirs Beobachtung auch nicht für generalisierbar. Ich kenne allerdings auch keine First-Tier (nennt man doch so?) Kanzlei von innen.

Mein Eindruck bzgl. eigenen Beobachtens:
1. Vergleichbar zweitrangige, aber gut aufgestellte Kanzlei, keine transaktionsgebundene Tätigkeit: Präsenz Anwälte ca. 9.30-21 Uhr; Nettoarbeitszeit vielleicht sechs bis acht Stunden; viel Geplauder, Internetsurfen (einschließlich Dinge wie Urlaub buchen, Wohnung suchen, Geschenke kaufen... aber keiner traut sich früher zu gehen wenn er mal fertig ist, das gibt immer Ärger. Auch faszinierend: Wenn einer bis Mitternacht arbeitet ist er der Held; das ein anderer mal um fünf Uhr anfängt, wenn die Hütte brennt, interessiert keine Sau.

2. Grenze kleine Großkanzlei/große Mittelständische Kanzlei: Anwesenheit 9 bis 19:30; ca. 7 Nettoarbeitsstunden, mal mehr mal weniger; gelegentlich Transaktionen, aber dann erstaunlicherweise auch nicht mehr. Vergleichsweise wenig Zeitverschwendung, aber durchaus ausgedehnte Mittags- und Kaffeepausen sowie (im Ernst!) längere Frühstückspause.

3. Mittelständische Wirtschaftskanzlei: Präsenz ca. 9.30 bis zwischen 18.30 und 20 Uhr (eher Richtung früh); gelegentlich mal am Wochenende, dies aber meistens auf eigenem Entschluss, weil ich einfach manchmal etwas in aller Ruhe und Tiefe recherchieren möchte oder mich einfach in manche Sachen vertieft einlesen möchte. Lange Mittagspause, aber vergleichsweise wenig sonstige Pausen; da vergleichsweise wenig Back-Officelastige Tätigkeit viele Besprechungen und Telefonate, die ebenfalls irgendwie Pausencharakter haben (eine Ansicht, mit der ich allerdings recht allein stehe).
Stalker
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Stalker »

Aus meinem Bekanntenkreis hab ich damals auch eher gehört, dass zwar die Bruttoarbeitszeit ziemlich brutal klingt, weil viele Gespräche mit internationalem Bezug nur früh morgens oder spät abends möglich sind und man dann eben im Büro sein muss. Dafür hat man regelmässig drei+stündige Mittagspausen mit angehängtem Einkaufsbummel.

Ob man das so pauschalisieren kann, weiss ich allerdings nicht.
Kasimir
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Kasimir »

Trente Steele82 hat geschrieben:Darf man fragen, in welchem Rechtsgebiet du arbeitest? (Die Stunden habe ich erst heute für M&A bei CC in MUC mitbekommen, mir selber wurden abet ganz andere Zeiten genannt für IP und andere Kanzlei)
Ich mache nicht M&A. Näheres gerne per PM :-)

M&A zeichnet sich aus meiner Erfahrung vor allem dadurch aus, dass es Spitzen und Leerlauf gibt. D.h. man sitzt manchmal bis in die Nacht und manchmal hat man Leerlauf. Mein Ding ist das nicht.

Bei IP kommt es sicher auch darauf an, ob man transaktionsbezogen Arbeitet (in GK sicher häufiger) oder eigenständige IP Mandate bearbeitet (Patent Litigation, lfd. Beratung). Ich kenne mich da aber nicht so aus.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Mr_Black »

Definiere Nettoarbeitszeit: Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermines. Zeitaufwand mit An- und Abreise inkl. Flug etc. 8 Stunden. Dauer der Verhandlung 45 Minuten. Hat der Anwalt jetzt 45 Minuten oder 8 Stunden "gearbeitet"?
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von nepomoc »

Mr_Black hat geschrieben:Definiere Nettoarbeitszeit: Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermines. Zeitaufwand mit An- und Abreise inkl. Flug etc. 8 Stunden. Dauer der Verhandlung 45 Minuten. Hat der Anwalt jetzt 45 Minuten oder 8 Stunden "gearbeitet"?

Die Abgrenzung ist in der Tat eine Herausforderung. :-k

Ich beschränke meine Betrachtung deswegen auf einen gewöhnlichen Wochenarbeitstag im Büro - exklusive halbverpflichtender geselliger Anlässe in den Abendstunden...
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Trente Steele82
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Trente Steele82 »

Kasimir hat geschrieben:
Trente Steele82 hat geschrieben:Darf man fragen, in welchem Rechtsgebiet du arbeitest? (Die Stunden habe ich erst heute für M&A bei CC in MUC mitbekommen, mir selber wurden abet ganz andere Zeiten genannt für IP und andere Kanzlei)
Ich mache nicht M&A. Näheres gerne per PM :-)

M&A zeichnet sich aus meiner Erfahrung vor allem dadurch aus, dass es Spitzen und Leerlauf gibt. D.h. man sitzt manchmal bis in die Nacht und manchmal hat man Leerlauf. Mein Ding ist das nicht.

Bei IP kommt es sicher auch darauf an, ob man transaktionsbezogen Arbeitet (in GK sicher häufiger) oder eigenständige IP Mandate bearbeitet (Patent Litigation, lfd. Beratung). Ich kenne mich da aber nicht so aus.
Du hast PN ;-)
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von immer locker bleiben »

Mr_Black hat geschrieben:Definiere Nettoarbeitszeit: Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermines. Zeitaufwand mit An- und Abreise inkl. Flug etc. 8 Stunden. Dauer der Verhandlung 45 Minuten. Hat der Anwalt jetzt 45 Minuten oder 8 Stunden "gearbeitet"?
Natürlich 8 Stunden.
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Re: AW: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Levi »

immer locker bleiben hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:Definiere Nettoarbeitszeit: Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermines. Zeitaufwand mit An- und Abreise inkl. Flug etc. 8 Stunden. Dauer der Verhandlung 45 Minuten. Hat der Anwalt jetzt 45 Minuten oder 8 Stunden "gearbeitet"?
Natürlich 8 Stunden.
Natürlich 45 Minuten.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Tibor »

Beim Stundenhonorar wird die Reisezeit aber idR mit vergütet, wenn auch mit reduzierten Sätzen. Super Möglichkeit für Doublebilling, wenn man am Flughafen an Mandat X arbeitet und gleichzeitig die Reisezeit auf Mandat Y abrechnen kann.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben:Beim Stundenhonorar wird die Reisezeit aber idR mit vergütet, wenn auch mit reduzierten Sätzen. Super Möglichkeit für Doublebilling, wenn man am Flughafen an Mandat X arbeitet und gleichzeitig die Reisezeit auf Mandat Y abrechnen kann.
Das Reisezeit "geringer" vergütet wird, habe ich nur ganz selten erlebt. "Doublebiling" halte ich für unzulässig, das einer Mandatsvereinbarung, welche Reisezeit vergütet, meines Erachtens zwingend der Gedanke zugrunde liegt, dass nur solche Reisezeit vergütetet werden soll, die nicht für die Arbeit an anderen Mandaten genutzt werden kann. Ansonsten ist es ein schwieriger Grad. Ich habe schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich mal im Zug/im Flugzeug Zeitung lese, obwohl ich eigentlich auch arbeiten könnte.
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