Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

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immer locker bleiben
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von immer locker bleiben »

Syd26 hat geschrieben:Mal ganz aktuell: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 71106.html

Du kannst ja um 17 Uhr gehen und danach Dich noch mal an den Schreibtisch setzen. ;)

Und da wundern sich alle, dass die Ausfallzeiten wegen psychischer Erkrankungen zunehmen. ](*,) ](*,)
"... acht Mandate im Monat ..."
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Tibor
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Tibor »

Sie meinte natürlich M&A Mandate ;-)
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Parabellum
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Parabellum »

Tibor hat geschrieben:Sie meinte natürlich M&A Mandate ;-)
Tja. Und da wird dann abends in den Timesheets eingetragen "12:00 h - Erstellung DD-Report" oder so, und damit ist dann das Tagwerk erledigt...
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Franzie »

Steht in dem Interview drin, dass sie Frauen mit zu einem "Pitch" (?) nimmt, und zwar eigentlich nur, damit auch Frauen dabei sind?
Ara: "Naja an TF sieht man halt, was passiert wenn man Franz Josef Wagner ein Gehirn geben würde.."
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Tibor
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Tibor »

Franzie hat geschrieben:Steht in dem Interview drin, dass sie Frauen mit zu einem "Pitch" (?) nimmt, und zwar eigentlich nur, damit auch Frauen dabei sind?
Nicht umsonst sagt man statt pitch auch beauty contest.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Kasimir »

Syd26 hat geschrieben:Mal ganz aktuell: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 71106.html

Du kannst ja um 17 Uhr gehen und danach Dich noch mal an den Schreibtisch setzen. ;)

Und da wundern sich alle, dass die Ausfallzeiten wegen psychischer Erkrankungen zunehmen. ](*,) ](*,)
Nunja, ich finde es gut, dass sie offen und ehrlich kommuniziert, dass der Anwaltsjob mit festen Arbeitszeiten auch in Teilzeit nicht funktioniert. Wenn jemand immer um 17 Uhr gehen muss und danach nicht mehr arbeiten kann, geht das zwingend zu Lasten der Kollegen, die Vollzeit arbeiten. Von daher sind flexible Arbeitszeitmodelle doch gut. Niemand wird gezwungen so zu arbeiten und mit kleinen Kindern kann es durchaus ein Vorteil sein, gemeinsam Abend zu essen und dann noch ein paar Stunden zu arbeiten, wenn die Kinder im Bett sind.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von julée »

Die Frage ist dann nur, inwieweit es noch "Teilzeit" im herkömmlichen Sinne ist, wenn man letztlich nur frei darin ist, wie man die 50-60 Wochenstunden auf die Woche verteilt.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Urs Blank »

julée hat geschrieben:Die Frage ist dann nur, inwieweit es noch "Teilzeit" im herkömmlichen Sinne ist, wenn man letztlich nur frei darin ist, wie man die 50-60 Wochenstunden auf die Woche verteilt.
Teilzeit im herkömmlichen Sinne insoweit, als das Gehalt natürlich nur zum Teil gezahlt wird.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Syd26 »

julée hat geschrieben:Die Frage ist dann nur, inwieweit es noch "Teilzeit" im herkömmlichen Sinne ist, wenn man letztlich nur frei darin ist, wie man die 50-60 Wochenstunden auf die Woche verteilt.
Eben. Ich gehe übrigens davon aus, dass jeder, der kleine Kinder hat, weiß, wie oft es gerade nicht möglich ist, abends noch zu arbeiten. Das Kind will nicht rechtzeitig ins Bett, ist krank oder man selbst ist wegen schlafloser Nächte zu nichts mehr in der Lage.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Kasimir »

Syd26 hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Die Frage ist dann nur, inwieweit es noch "Teilzeit" im herkömmlichen Sinne ist, wenn man letztlich nur frei darin ist, wie man die 50-60 Wochenstunden auf die Woche verteilt.
Eben. Ich gehe übrigens davon aus, dass jeder, der kleine Kinder hat, weiß, wie oft es gerade nicht möglich ist, abends noch zu arbeiten. Das Kind will nicht rechtzeitig ins Bett, ist krank oder man selbst ist wegen schlafloser Nächte zu nichts mehr in der Lage.
Sie hat doch offensichtlich davon gesprochen, dass Teilzeit möglich ist, jedoch auch dann Flexibilität erforderlich ist. D.h. es geht nicht um 60 Stunden, aber wer 50% arbeitet, der darf eben nicht davon ausgehen, dass er im Gegensatz zum Vollzeit Associate diese Stunden fix von 9 bis 15 Uhr ableisten kann. Es geht vielmehr darum, dass auch Teilzeit Notfalleinsätze und Erreichbarkeit erfordert und man auch durchaus die finanzielle Möglichkeit hat, kurzfristig einen Babysitter zu engagieren. Teilzeit bedeutet nicht "geregelte Arbeitszeit", da diese immer zu Lasten der Vollzeitkollegen geht, die eben manchmal nicht nur 100%, sondern 110 der 120% arbeiten.

Und es wird ja auch niemand gezwungen einen derartigen Job anzunehmen. Nur als Profifußballer darf man sich auch nicht über Wochenendarbeit beschweren.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Mr_Black »

Kasimir hat geschrieben: Und es wird ja auch niemand gezwungen einen derartigen Job anzunehmen.
Weswegen es einigen GK zunehmend schwerer fällt geeignete Kandidaten zu bekommen.
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Urs Blank »

Kasimir hat geschrieben:Und es wird ja auch niemand gezwungen einen derartigen Job anzunehmen. Nur als Profifußballer darf man sich auch nicht über Wochenendarbeit beschweren.
Mit einem solchen Argument lässt sich freilich die Verantwortung für nahezu jede politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Misshelligkeit in die private Sphäre verschieben...
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Tibor »

Hä? Jeder weiß doch, worauf er sich bei der GK als ArbN einstellen muss. Genauso wie es viele Jobs nur in Schichten oder zu unmöglichen Zeiten gibt. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass ein Brutto von > 75.000€ p.a. bei einem Berufseinsteiger für nine2five erhältlich ist?
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von OJ1988 »

Das ist keine Frage des Glaubens, sondern von Angebot und Nachfrage. Es wird sich zeigen, ob in Zukunft Angebote an die 9to5-Fraktion gemacht werden (75k sind da doch auch nicht zu hoch gegriffen, wenn bis zu 120k für 60+ Wochenstunden gezahlt werden).
Ich sehe ein, dass es da gewisse Bereiche gibt, in denen das aufgrund der Arbeitsweise nicht möglich ist, aber ich sehe auf den ersten Blick keinen vernünftigen Grund (Firmenkultur mal außen vor), warum das für alle von Großkanzleien beackerten Felder gelten soll.
Glaube schon, dass es Leute gibt, die sehr sehr gerne bei entsprechendem Gehalt von 9 bis 5 auf juristisch hohem Niveau arbeiten wollen. Für die gibt es derzeit fast nur die Möglichkeit, in ein Unternehmen zu gehen, nachdem man auch beim Staat - so hört man - zu Beginn jedenfalls im Hamsterrad landet.
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Urs Blank
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Re: Nettoarbeitszeit in Großkanzleien

Beitrag von Urs Blank »

Tibor hat geschrieben:Hä? Jeder weiß doch, worauf er sich bei der GK als ArbN einstellen muss. Genauso wie es viele Jobs nur in Schichten oder zu unmöglichen Zeiten gibt. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass ein Brutto von > 75.000€ p.a. bei einem Berufseinsteiger für nine2five erhältlich ist?
Mir ging es nicht darum, für Großkanzlei-Anwälte Beamten-Arbeitszeiten zu fordern. Mir persönlich ist übrigens piepegal, ob Associate Bullerkotte unter dem Schreibtisch übernachten muss oder Partner Schniggendiller mit 49 schon drei Bypässe hat. Nur wird die Verantwortung auch der Arbeitgeber für eine Gestaltung des Arbeitslebens, die vielfältige Lebensentwürfe ermöglicht, nicht allein damit wegzuwischen sein, dass man dem Arbeitnehmer sagt: Du wusstest doch, worauf du dich eingelassen hat. Insofern ist auch die Anwalts-Welt nicht abgekoppelt vom allgemeinen gesellschaftlichen Diskurs.
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