A soll 260 Euro Bussgeld bezahlen. Er macht einen Widerspruch und geht zum Anwalt. 200 Euro muss er gleich auf den Tisch legen. Der Anwalt sagt, er wolle außergerichtlich mit dem Richter einen Deal machen. Nach einigen Wochen bekommt er einen Brief vom Amtsgericht. Er muss zum Termin persönlich erscheinen. Der Anwalt sagt, er konnte nicht mit einem Richter reden, da die Staatsanwaltschaft, die angeforderten Unterlagen nicht geschickt habe.
A soll ihm bis zum Gerichtstermin weitere 650 Euro über weisen.
Grundgebühr 120, Verfahrens Gebühr im vorbereitenden Verfahren 160, Verfahrens Gebühr Amtsgericht 160, Termingebuehr 255, Auslagen 20,MwSt135 gibt 850.
Kann das sein, so hohe Kosten bei einem Streitwert von 260? Danke
niedriger Streitwert hohe Kosten
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Re: niedriger Streitwert hohe Kosten
Was sagt denn der Anwalt?
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Re: niedriger Streitwert hohe Kosten
Eine Wertung vorzunehmen, ginge wohl in den Bereich der Rechtsberatung, das machen wir hier nicht.
Aber Du kannst Dir ggf. ein Bild machen, indem Du die RVG-Nummern (5100, usw.) aus der Rechnung hier suchst:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html
Zur etwaigen Erstattung der Kosten im Falle des Obsiegens vor Gericht:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/No ... slagen.php
Aber Du kannst Dir ggf. ein Bild machen, indem Du die RVG-Nummern (5100, usw.) aus der Rechnung hier suchst:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html
Zur etwaigen Erstattung der Kosten im Falle des Obsiegens vor Gericht:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/No ... slagen.php
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Re: niedriger Streitwert hohe Kosten
Und wieder ein Fall zu dem man empfiehlt: Honorarvereinbarung schließen!schwester13 hat geschrieben:A soll 260 Euro Bussgeld bezahlen. Er macht einen Widerspruch und geht zum Anwalt. 200 Euro muss er gleich auf den Tisch legen. Der Anwalt sagt, er wolle außergerichtlich mit dem Richter einen Deal machen. Nach einigen Wochen bekommt er einen Brief vom Amtsgericht. Er muss zum Termin persönlich erscheinen. Der Anwalt sagt, er konnte nicht mit einem Richter reden, da die Staatsanwaltschaft, die angeforderten Unterlagen nicht geschickt habe.
A soll ihm bis zum Gerichtstermin weitere 650 Euro über weisen.
Grundgebühr 120, Verfahrens Gebühr im vorbereitenden Verfahren 160, Verfahrens Gebühr Amtsgericht 160, Termingebuehr 255, Auslagen 20,MwSt135 gibt 850.
Kann das sein, so hohe Kosten bei einem Streitwert von 260? Danke
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Re: niedriger Streitwert hohe Kosten
Im Bußgeldverfahren sieht das mit den "Streitwerten" anders aus. Da gibt es die Vertragsrahmengebühren. Die Rechnung sieht realistisch aus. Ohne Rechtsschutzversicherung machen Bußgeldverfahren selten einen Sinn für den Mandanten.