Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Moderator: Verwaltung
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Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Hallo zusammen,
ich habe hier eine etwas merkwürdige rechtliche Konstellation, von der ich nicht genau weiß wie sie richtig einzuordnen ist.
Der Mandant begehrt Rückzahlung überhöhter Dienstleistungsgebühren (Hotel). Nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist steht nun der Gang vors Gericht an. Ich habe die Klage diktiert, will nun den Klagegegner eintragen und werde stutzig.
Rechnungen, Webseite etc. weisen nur das Hotel an sich als Adressaten aus; das Ganze scheint keine GmbH zu sein, im HR ist das Hotel nicht eingetragen, ein GF ist ebenfalls nicht angegeben. Geh ich dann davon aus, dass das Hotel als GbR betrieben wird?
Ich finde es schon frech, dass nicht mal ein Geschäftsführer als ladungsfähiger Vertreter des Betriebes benannt ist.
Habt ihr Tips? Gibts Beschwerdestellen des Hotelgewerbes bei denen man Druck machen kann bzw. die korrekte Firmierung inkl. Gesellschaftsform rausfinden kann?
Danke für eure Hilfen auf meine unbeholfene Frage
ich habe hier eine etwas merkwürdige rechtliche Konstellation, von der ich nicht genau weiß wie sie richtig einzuordnen ist.
Der Mandant begehrt Rückzahlung überhöhter Dienstleistungsgebühren (Hotel). Nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist steht nun der Gang vors Gericht an. Ich habe die Klage diktiert, will nun den Klagegegner eintragen und werde stutzig.
Rechnungen, Webseite etc. weisen nur das Hotel an sich als Adressaten aus; das Ganze scheint keine GmbH zu sein, im HR ist das Hotel nicht eingetragen, ein GF ist ebenfalls nicht angegeben. Geh ich dann davon aus, dass das Hotel als GbR betrieben wird?
Ich finde es schon frech, dass nicht mal ein Geschäftsführer als ladungsfähiger Vertreter des Betriebes benannt ist.
Habt ihr Tips? Gibts Beschwerdestellen des Hotelgewerbes bei denen man Druck machen kann bzw. die korrekte Firmierung inkl. Gesellschaftsform rausfinden kann?
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http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Impressum einer Website? Domaininhaber lt. Denic? Im schlimmsten Fall ist es Pech: Man sollte als Vertragspartner schon wissen, wer der Schuldner ist. Ein "Hotel" kann es nicht sein.
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Gewerberegister?
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Wenn eine Privatperson in einem Hotel eincheckt geht man wohl nciht davon aus, vorher eine umfassende Analyse des "Vertragspartners" durchzuführen, mit der negativen Konsequenz den Vertrag nicht einzugehen, wenn entsprechende Daten fehlen (Geschäftsführer nicht benannt etc.). Danke aber für die kluge BelehrungTibor hat geschrieben:Impressum einer Website? Domaininhaber lt. Denic? Im schlimmsten Fall ist es Pech: Man sollte als Vertragspartner schon wissen, wer der Schuldner ist. Ein "Hotel" kann es nicht sein.
Impressum gibt auch keine weiteren Infos.
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Im Gewerbezentralregister werden nur bestimmte Verwaltungsentscheiungen eingetragen (§ 149 Abs 2 GewO). Beim lokalen Gewerbeamt kann man ggf. Anfragen, da es aber kein öffentliches Register ist, besteht kein Auskunftsanspruch.julée hat geschrieben:Gewerberegister?
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Was waren denn das für überhöhte "Dienstleistungs"gebühren?Borbarad hat geschrieben:Wenn eine Privatperson in einem Hotel eincheckt geht man wohl nciht davon aus, vorher eine umfassende Analyse des "Vertragspartners" durchzuführen, mit der negativen Konsequenz den Vertrag nicht einzugehen, wenn entsprechende Daten fehlen (Geschäftsführer nicht benannt etc.). Danke aber für die kluge Belehrung
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Das ist letztlich ja egal. Mir geht es nur um den korrekten Klagegegner, der sich nicht so leicht ermitteln lässt. DENIC Auskunft hab ich natürlich auch schon eingeholt; auch dort wird nur das Hotel selbst als Inhaber der Domain geführtTibor hat geschrieben:Was waren denn das für überhöhte "Dienstleistungs"gebühren?Borbarad hat geschrieben:Wenn eine Privatperson in einem Hotel eincheckt geht man wohl nciht davon aus, vorher eine umfassende Analyse des "Vertragspartners" durchzuführen, mit der negativen Konsequenz den Vertrag nicht einzugehen, wenn entsprechende Daten fehlen (Geschäftsführer nicht benannt etc.). Danke aber für die kluge Belehrung
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Tja, als Anwalt muss man halt kreativ sein.
Anzeige wegen Verstoß gegen das Telemediengesetz (kein ordnungsgemäßes Impressum) - sowas in der Richtung. Dann wirst du die dahinterstehenden Personen schon rauskriegen.
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Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Ich meinte schon das Register nach § 14 GewO - und ein Auskunftsanspruch dürfte sich wohl aus dem jeweils anwendbaren Informationsfreiheitsgesetz ergeben? Ansonsten schadet fragen wohl nichts. Und in Berlin sogar online möglich: http://www.berlin.de/gewerbeauskunft/Tibor hat geschrieben:Im Gewerbezentralregister werden nur bestimmte Verwaltungsentscheiungen eingetragen (§ 149 Abs 2 GewO). Beim lokalen Gewerbeamt kann man ggf. Anfragen, da es aber kein öffentliches Register ist, besteht kein Auskunftsanspruch.julée hat geschrieben:Gewerberegister?
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Schon beim Hotel angerufen und gefragt, wer der Geschäftsführer ist?Borbarad hat geschrieben:Rechnungen, Webseite etc. weisen nur das Hotel an sich als Adressaten aus; das Ganze scheint keine GmbH zu sein, im HR ist das Hotel nicht eingetragen, ein GF ist ebenfalls nicht angegeben. Geh ich dann davon aus, dass das Hotel als GbR betrieben wird.
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
GF ist doch irrelevant; der Inhaber (Vertragspartner) muss bezeichnet werden. Ob Schuldner ein Einzelunternehmer, eine GbR, ein e.Kfm., eine oHG/KG oder KapGes ist, dass ist doch die entscheidende Frage. Sobald es ein HR-pflichtiger Unternehmensträger ist, gibt es auch schnell via HR den GF.
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Der Geschäftsführer ist aber derjenige, der einem wird sagen können, in welcher Rechtsform das Hotel betrieben wird, wenn man ihn erst einmal am Hörer hat.Tibor hat geschrieben:GF ist doch irrelevant; der Inhaber (Vertragspartner) muss bezeichnet werden. Ob Schuldner ein Einzelunternehmer, eine GbR, ein e.Kfm., eine oHG/KG oder KapGes ist, dass ist doch die entscheidende Frage. Sobald es ein HR-pflichtiger Unternehmensträger ist, gibt es auch schnell via HR den GF.
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Habe ich schon probiert..Am Telefon werden keine Auskünfte erteilt...Ant-Man hat geschrieben:Der Geschäftsführer ist aber derjenige, der einem wird sagen können, in welcher Rechtsform das Hotel betrieben wird, wenn man ihn erst einmal am Hörer hat.Tibor hat geschrieben:GF ist doch irrelevant; der Inhaber (Vertragspartner) muss bezeichnet werden. Ob Schuldner ein Einzelunternehmer, eine GbR, ein e.Kfm., eine oHG/KG oder KapGes ist, dass ist doch die entscheidende Frage. Sobald es ein HR-pflichtiger Unternehmensträger ist, gibt es auch schnell via HR den GF.
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Wenn das sonst Geheim gehalten wird, wird der GF schon arg trottelig sein, wenn er auf Anruf von Mr. X antwortet: "Das Hotel wird durch die Dingsbumshotel 37. Betriebs und Ruin GmbH & Co KG geführt."
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Re: Ladungsfähige Anschrift / Rechtsform + GF unbekannt?
Ja, sehr praxisnaher Vorschlag.
"Guten Tag, ich würde gern meine diktierte Klage auf den Weg bringen - seien Sie doch bitte so freundlich und teilen Sie mir bitte die Rechtsform und die ggf. vertretungsberechtigte Personen nebst ladungsfähiger Anschrift mit."
"Guten Tag, ich würde gern meine diktierte Klage auf den Weg bringen - seien Sie doch bitte so freundlich und teilen Sie mir bitte die Rechtsform und die ggf. vertretungsberechtigte Personen nebst ladungsfähiger Anschrift mit."
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar