Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Moderator: Verwaltung
Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
"Es freut mich, dass Ihnen meine Stimme so sehr gefällt, man merkt gar nicht mehr, dass ich mal ein Mann war oder?"
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Wenn das nicht hilft, weiß ich auch nicht...Syndikus001 hat geschrieben:"Es freut mich, dass Ihnen meine Stimme so sehr gefällt, man merkt gar nicht mehr, dass ich mal ein Mann war oder?"
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
In meiner Sache (siehe Startposting) wurde ein in den Fall ebenfalls involvierter Kollege, der eine weitere Partei vertritt, nun als alter Drecksack bezeichnet. Ich überlege noch, ob ich ihm diese Info "versehentlich" zukommen lasse.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Schlaf besser 'ne Nacht drüber, man sollte § 203 StGB nicht impulsiv verletzen.
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Ja, das wäre wirklich dämlich.Swann hat geschrieben:Schlaf besser 'ne Nacht drüber, man sollte § 203 StGB nicht impulsiv verletzen.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Na sicherlich!Syd26 hat geschrieben:In meiner Sache (siehe Startposting) wurde ein in den Fall ebenfalls involvierter Kollege, der eine weitere Partei vertritt, nun als alter Drecksack bezeichnet. Ich überlege noch, ob ich ihm diese Info "versehentlich" zukommen lasse.
§ 2 Abs. 3 BORA iVm. § 185 StGB
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Die ganze Schweigepflicht wäre recht absurd, wenn ein Anwalt jede Straftat die ihm bekannt wird offenbaren darf, meinste nicht auch?joee78 hat geschrieben:Na sicherlich!Syd26 hat geschrieben:In meiner Sache (siehe Startposting) wurde ein in den Fall ebenfalls involvierter Kollege, der eine weitere Partei vertritt, nun als alter Drecksack bezeichnet. Ich überlege noch, ob ich ihm diese Info "versehentlich" zukommen lasse.
§ 2 Abs. 3 BORA iVm. § 185 StGB
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Ich hatte doch schon geschrieben, dass ich nichts weiter veranlassen werde! Davon abgesehen: Ich selbst hätte sowieso nichts davon.Ara hat geschrieben:Die ganze Schweigepflicht wäre recht absurd, wenn ein Anwalt jede Straftat die ihm bekannt wird offenbaren darf, meinste nicht auch?joee78 hat geschrieben:Na sicherlich!Syd26 hat geschrieben:In meiner Sache (siehe Startposting) wurde ein in den Fall ebenfalls involvierter Kollege, der eine weitere Partei vertritt, nun als alter Drecksack bezeichnet. Ich überlege noch, ob ich ihm diese Info "versehentlich" zukommen lasse.
§ 2 Abs. 3 BORA iVm. § 185 StGB
Mein Gott, darf man sich hier nicht mal über dämliche Mandanten auslassen!
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Natürlich darf man das. Nachdem dieses Recht so eingefordert worden ist: darf man sich im Gegenzug dann auch über unfähige Anwältinnen und Anwälte auslassen?Syd26 hat geschrieben:Mein Gott, darf man sich hier nicht mal über dämliche Mandanten auslassen!
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Gern. Ich bin dabei.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Natürlich darf man das. Nachdem dieses Recht so eingefordert worden ist: darf man sich im Gegenzug dann auch über unfähige Anwältinnen und Anwälte auslassen?
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Hm, Du bist Dir sicher?
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Ich denke nicht, dass ich mich hier beleidigen lassen muss!
Wir alle können den Mandanten leider nun mal nur bis vor die Stirn schauen.
Jeder von uns hat Mandate, die von Anfang an nicht so richtig laufen und jeder von uns hat welche, bei denen alles super läuft. Deswegen als unfähig abgestempelt zu werden, halte ich nicht für gerechtfertigt.
Wir alle können den Mandanten leider nun mal nur bis vor die Stirn schauen.
Jeder von uns hat Mandate, die von Anfang an nicht so richtig laufen und jeder von uns hat welche, bei denen alles super läuft. Deswegen als unfähig abgestempelt zu werden, halte ich nicht für gerechtfertigt.
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- batman
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Es ging hier wohl nicht um Deine persönlichen Leistungen als Anwältin (die ohnehin kaum ein Forist beurteilen kann), sondern um die unfreiwillige Doppeldeutigkeit Deines vorhergehenden Postings.