Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Moderator: Verwaltung
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Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Wann seid Ihr an dem Punkt angekommen, an dem Ihr ein Mandat niederlegt?
Ich mache das relativ selten, weil ich zu 99% mit den Mandanten gut auskomme und ich, wenn es sein muss, auch mal Klartext rede. Die meisten werden dann in die Realität zurückgeholt und sind wieder "brav".
Die Frage ist vielleicht etwas zu unbestimmt gestellt. Ich lasse sie dennoch mal so stehen.
Ich denke, Ihr stimmt mir zu, dass ich mich als RAin nicht beleidigen lassen muss. Wie ist das, wenn man beigeordneter RA im PKH-Verfahren ist?
Ich mache das relativ selten, weil ich zu 99% mit den Mandanten gut auskomme und ich, wenn es sein muss, auch mal Klartext rede. Die meisten werden dann in die Realität zurückgeholt und sind wieder "brav".
Die Frage ist vielleicht etwas zu unbestimmt gestellt. Ich lasse sie dennoch mal so stehen.
Ich denke, Ihr stimmt mir zu, dass ich mich als RAin nicht beleidigen lassen muss. Wie ist das, wenn man beigeordneter RA im PKH-Verfahren ist?
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Kannst Du das Mandat an einen Kollegen innerhalb der Kanzlei weitergeben? Dann bleibt der Umsatz zumindest im Haus.
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Geld steht für mich an erster Stelle. Ich muss mich auch oft beleidigen lassen, ich nehm viele Mandanten aber aus diesem Grund genauso ernst wie einen Nichtsesshaften, der mich alkoholisiert auf der Straße beschimpft. Wenn man die Mandanten nicht mehr als ernstzunehmende Menschen betrachtet, stören auch die Beleidigungen nicht weiter.
Solange der Mandant von dir nicht verlangt, dass du die Richter bzw. den Prozessgegner beleidigst (wird von mir gelegentlich verlangt) streich deine VKH-Gebühren ein und mach die Sache weiter.
Solange der Mandant von dir nicht verlangt, dass du die Richter bzw. den Prozessgegner beleidigst (wird von mir gelegentlich verlangt) streich deine VKH-Gebühren ein und mach die Sache weiter.
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Ohje. Das Anwaltspräkariat.
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Da ist unser Berufsstand angelangt.
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Re: AW: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Ist das ne Wortschöpfung zwischen Prädikat und Prekariat? Sozusagen der arbeitslose Prädikatsjurist?Tibor hat geschrieben:Ohje. Das Anwaltspräkariat.
Edit: am besten ignorieren, diesen furchtbar unlustigen Post...
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- Tibor
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Malaysia.
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Da bist DU angelangt.joee78 hat geschrieben:Da ist unser Berufsstand angelangt.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Kein Grund für Überheblichkeit, pöbelnde Mandanten kenne ich auch aus einer (mittleren) Großkanzlei...
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Anwalt sein ist so schön, nur diese Mandanten...
Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Hat ein ehemaliger Prof von mir analog zu Uni und Studenten immer gesagt...OJ1988 hat geschrieben:Anwalt sein ist so schön, nur diese Mandanten...
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Es soll auch Streitwerte im 6-stelligen Bereich geben, bei denen man PKH beantragen muss.Tibor hat geschrieben:Ohje. Das Anwaltspräkariat.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
...die jeder Richter gern bewilligt.
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
§ 49 RVG
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Re: Ab wann reicht's? - Mandatsniederlegung
Fließen da etwa sachfremde Erwägungen in die Entscheidung mit ein?batman hat geschrieben:...die jeder Richter gern bewilligt.