Hab eine knifflige Situation: Mutter und Tochter führen Zivilprozess gegeneinander. Ich vertrete die Tochter. Sie gewinnt in erster Instanz vor AG. Sie hat im Gegensatz zur Mutter keine Rechtsschutzversicherung. Mutter geht in zweite Instanz. Vor der Güteverhandlung verstirbt die Mutter. Anderer Anwalt beantragt Aussetzung des Verfahrens, Gericht beschließt das so.
Die Hauptsache hat sich sicherlich erledigt. Ich hätte aber gerne noch eine Kostenentscheidung gegen die Mutter, den da steht die Rechtsschutzversicherung dahinter. Erbin der Mutter sind meine Mandantin und ihre Nichte nach der vorverstorbenen Schwester. Ich muss ergänzend sagen, dass die Mutter eine ziemlich aussichtslose Rechtsposition hatte.
Hat jemand ne Idee was zu tun ist ? Bin ratlos.
Tod der Gegenseite im Prozess
Moderator: Verwaltung
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 177
- Registriert: Montag 30. Juli 2012, 14:14
- Ausbildungslevel: RA
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Tod der Gegenseite im Prozess
Die Erben nehmen auf oder § 239 Abs 2 ZPO?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."