AGB-Gestaltung
Moderator: Verwaltung
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AGB-Gestaltung
Hallo,
ich erhalte öfters Anfragen zum Thema AGB-Gestaltung. Während dies im B2B-Bereich meines Erachtens eine dankbare Aufgabe ist, habe ich regelmäßig Bedenken im Bereich B2C. Es scheint doch ständig irgendwo irgendein Gericht zu irgendeiner Klausel seinen Senf abzugeben. Hier sehe ich relativ große Gefahren im Hinblick auf eine Abmahngefahr des Mandanten. Leider ist es mir noch nicht gelungen eine verlässliche Quelle für solche relevanten Entscheidungen zu finden. Gibt es hier Erfahrungen?
Grüße
Johannes
ich erhalte öfters Anfragen zum Thema AGB-Gestaltung. Während dies im B2B-Bereich meines Erachtens eine dankbare Aufgabe ist, habe ich regelmäßig Bedenken im Bereich B2C. Es scheint doch ständig irgendwo irgendein Gericht zu irgendeiner Klausel seinen Senf abzugeben. Hier sehe ich relativ große Gefahren im Hinblick auf eine Abmahngefahr des Mandanten. Leider ist es mir noch nicht gelungen eine verlässliche Quelle für solche relevanten Entscheidungen zu finden. Gibt es hier Erfahrungen?
Grüße
Johannes
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- Urgestein
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Re: AGB-Gestaltung
Juristische Fachzeitschriften?
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: AGB-Gestaltung
Das wäre ein AnsatzpunktSwann hat geschrieben:Juristische Fachzeitschriften?
Allerdings sind - so meine Erfahrung - solche Entscheidungen in der Regel nicht oder nicht zeitnah in den üblichen bekannten Zeitschriften. Etwas speziell für die AGB-Gestaltung scheint es nicht zu geben.
Ich dachte hier daher eher an bestimmte Datenbanken oder Blogs. Ich wäre für jeden Hinweis dankbar.
- famulus
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Re: AGB-Gestaltung
§§ 305 ff. jedes üblichen BGB-Kommentars?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: AGB-Gestaltung
Ist natürlich unverzichtbar, aber die Aktualität ist hier natürlich immer fraglich. Zudem gibt es ja doch gewisse Standard-Bausteine, die man nicht jedes mal im Detail prüfen möchte. Nur als - nicht ganz aktuelles Beispiel:famulus hat geschrieben:§§ 305 ff. jedes üblichen BGB-Kommentars?
Beschluss OLG Oldenburg vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14: Rechtswahlklausel wonach ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet kann wettbewerbswidrig sein kann, weil sich ein ausländischer Verbraucher auch auf zwingende Schutzvorschriften seines Heimatlandes berufen kann.
Es geht mir also eher um aktuelle Rechtsprechungen zu Themenbereichen die man sonst nicht so auf dem Schirm hat, wenn man sein Standard-Muster verwendet.
- Tibor
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Re: AGB-Gestaltung
Juris?
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Re: AGB-Gestaltung
Google alert?
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: AGB-Gestaltung
Das ist auch bisher meine Methode. Allerdings ist es relativ schwierig mit den passenden Suchbegriffen, da ich regelmäßig überwiegend unpassendes angezeigt bekomme.
- famulus
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Re: AGB-Gestaltung
In der NJW gibt es eine Serie "AGB-Recht im Jahr 201X" in Form von Jahresberichten. Zuletzt NJW 2015, 2223, zuvor NJW 2014, 2242 usw.
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- lawlita
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Re: AGB-Gestaltung
Man kann bei der AGB-Vetragsgestaltung nie alle Entscheidungen und Eventualitäten abdecken. Allein schon weil deine AGB voraussichtlich mehrere Jahre genutzt werden und du künftige Entscheidungen vielleicht erahnen, aber nicht Vorhersagen kannst. Damit muss man sich abfinden mE bzw. den Mandanten entsprechend präparieren.
Positiver ausgedrückt: mit der Zeit kommt ein Gefühl für AGB-Konformität auf. Da hat man eine recht hohe Trefferquote bei der Beurteilung von AGB-Klauseln und das verbessert umgekehrt die Qualität der Gestaltung.
Positiver ausgedrückt: mit der Zeit kommt ein Gefühl für AGB-Konformität auf. Da hat man eine recht hohe Trefferquote bei der Beurteilung von AGB-Klauseln und das verbessert umgekehrt die Qualität der Gestaltung.