Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Moderator: Verwaltung
Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Wie kann man am besten als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren? Wie kann man möglichst viele Flüchtlingsmandate aquirieren? Dürfen dann gerne auf BH- oder PKH-Basis abgerechnet werden können.
Prinzip: Masse statt Klasse.
Bitte nur ernstgemeinte Vorschläge.
Hans von Stoffeln
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Verteil doch Deine Karten mit der Handynummer in den Aufnahmelagern. Solltest Dir halt Gedanken machen was Du als Schwerpunkt für die machen willst. Asylrecht? Ist schwierig wenn Du die Sprache nicht kannst und die Flüchtlinge kein deutsch können, und das ist wohl bei der Mehrheit der Fall. Daran scheiterts wohl auch, wenn Du deren Geschicke im Heimatland lenken sollst/willst, etwa Verkauf von Immobilien/Gold oder nervigen Kleinkram, etwa weil der Mobilfunkanbieter im Heimatland überhöhte Roaminggebühren berechnet hat. Wenn Du sowieso am liebsten Verkehrsunfälle bearbeitest könnten Wirtschaftsflüchtlinge aus den Balkanstaaten interessant sein, manchen von denen fährt mehrmals im Jahr einer in den BMW und wenn die Schadensersatzklagen endlich durch sind sind die womöglich schon abgeschoben worden. Das füttert dann das Fremdgeldkonto und sichert die Liquididät über Jahre.
Ggf. tust Dich auch mit nem Versicherungsmakler zusammen der die Flüchtlinge rechtsschutzversichert. Die können sich dann gegenseitig verklagen, z. B. ein klassischer Darlehensprozesse oder sowas. Ein befreundeter Kollege kann ja den ebenfalls rechtsschutzversicherten Beklagten vertreten. Am besten vergleicht man sich dann auf die Hälfte mit Kostenaufhebung, dann gibts noch die Einigungsgebühr. Vorsicht ist bei sowas geboten, da Mandanten nicht doof sind und vermutlich "ihre Hälfte" immer in bar haben wollen, während Du auf Deinen Umsatz von der RV noch Einkommenssteuer zahlen musst.
Ggf. tust Dich auch mit nem Versicherungsmakler zusammen der die Flüchtlinge rechtsschutzversichert. Die können sich dann gegenseitig verklagen, z. B. ein klassischer Darlehensprozesse oder sowas. Ein befreundeter Kollege kann ja den ebenfalls rechtsschutzversicherten Beklagten vertreten. Am besten vergleicht man sich dann auf die Hälfte mit Kostenaufhebung, dann gibts noch die Einigungsgebühr. Vorsicht ist bei sowas geboten, da Mandanten nicht doof sind und vermutlich "ihre Hälfte" immer in bar haben wollen, während Du auf Deinen Umsatz von der RV noch Einkommenssteuer zahlen musst.
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Mittlerweile habe ich große Angst davor, dass sich unterbeschäftigte Anwältinnen wie Anwälte sich nunmehr dieses Rechtsgebietes annehmen, nur weil dort vermeintlich Mandanten in großer Zahl abzugreifen sind. Dazu ist dieses Rechtsgebiet zu schwierig und die persönliche Bedeutung der Beratung für die Mandantinnen und Mandanten zu wichtig. Hier steht vermutlich ein Quacksalbertum auf der Türschwelle, das persönliche Existenzen zerstören wird aus einer Kombination von Geschäftstüchtigkeit ("Kleinvieh macht auch Mist.") und fachlicher Unzulänglichkeit - man schaue sich nur einmal an, wer nach dem aktuellen Ausbildungssystem die zwei Staatsexamen besteht und danach ohne weitere Einschränkung die Rechtsberatung nebst aller Konsequenzen leisten darf. Qualifizierte Rechtsberatung im Ausländer- und Asylrecht ist schwer zu erhalten - im durchaus ausdifferenzierten Forum kenne ich nur eine Adresse -, aber man sollte den Markt nicht durch Aushilfslösungen bereichern. Mehr Verkehrsunfälle ohne Personenschaden braucht das Land, um die Qualität der Rechtsberatung anderswo zu bewahren.
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Bei solchen "Geschäftsmodellen" sollte man allerdings auch vor Staatsanwälten und Kammern auf der Hut sein.TeWe hat geschrieben:Ggf. tust Dich auch mit nem Versicherungsmakler zusammen der die Flüchtlinge rechtsschutzversichert. Die können sich dann gegenseitig verklagen, z. B. ein klassischer Darlehensprozesse oder sowas. Ein befreundeter Kollege kann ja den ebenfalls rechtsschutzversicherten Beklagten vertreten. Am besten vergleicht man sich dann auf die Hälfte mit Kostenaufhebung, dann gibts noch die Einigungsgebühr. Vorsicht ist bei sowas geboten, da Mandanten nicht doof sind und vermutlich "ihre Hälfte" immer in bar haben wollen, während Du auf Deinen Umsatz von der RV noch Einkommenssteuer zahlen musst.
Eigentlich war ich etwas stolz, weil sich aus dem Forum über eine Woche lang niemand dazu herabgelassen hat, bei der Frage "Wie ziehe ich den Flüchtlingen und der öffentlichen Hand durch billiges Massegeschäft das Geld aus der Tasche?" zu helfen. Schade.
- j_laurentius
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Masse der (unterbeschäftigten) Anwälte sich zukünftig tatsächlich ausgerechnet aufs Asylrecht verlegen wird. Dafür ist die Materie viel zu speziell und die Klientel ebenso. Die Vergütung tut ihr übriges. Mit "Masse statt Klasse" ist da wenig zu machen. Es geht ja nicht um einen Bereich, in dem man per Serienbrief Geldforderungen geltend machen kann und bei dem man sich somit auf ein paar Eingaben am Computer pro Fall beschränken kann, man muß sich schon mit jedem Einzelfall genau befassen.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Mittlerweile habe ich große Angst davor, dass sich unterbeschäftigte Anwältinnen wie Anwälte sich nunmehr dieses Rechtsgebietes annehmen, nur weil dort vermeintlich Mandanten in großer Zahl abzugreifen sind. Dazu ist dieses Rechtsgebiet zu schwierig und die persönliche Bedeutung der Beratung für die Mandantinnen und Mandanten zu wichtig. Hier steht vermutlich ein Quacksalbertum auf der Türschwelle, das persönliche Existenzen zerstören wird aus einer Kombination von Geschäftstüchtigkeit ("Kleinvieh macht auch Mist.") und fachlicher Unzulänglichkeit - man schaue sich nur einmal an, wer nach dem aktuellen Ausbildungssystem die zwei Staatsexamen besteht und danach ohne weitere Einschränkung die Rechtsberatung nebst aller Konsequenzen leisten darf. Qualifizierte Rechtsberatung im Ausländer- und Asylrecht ist schwer zu erhalten - im durchaus ausdifferenzierten Forum kenne ich nur eine Adresse -, aber man sollte den Markt nicht durch Aushilfslösungen bereichern. Mehr Verkehrsunfälle ohne Personenschaden braucht das Land, um die Qualität der Rechtsberatung anderswo zu bewahren.
- scndbesthand
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Der Beitrag von TeWe ist doch ganz offensichtlich Satire. Gut gefallen hat mit die Idee, die Fremdgeldguthaben als liquide Mittel für Kanzleiausgaben zu verwenden. Aber es fehlen noch einige gute (wenn auch nicht gerade nur bei Flüchtlingen mögliche) Geschäftsmodelle, beispielsweise "Vertragsanwalt für Kaskoversicherungsbetrug bei gestellten Unfällen und nicht reparierten Vorschäden", "Advokatur für Lebensversicherungsrecht bei fingierten Todesfällen im Ausland", "Optimiertes Schadensmanagement bei Einbruchdiebstählen".Herr Schraeg hat geschrieben:Bei solchen "Geschäftsmodellen" sollte man allerdings auch vor Staatsanwälten und Kammern auf der Hut sein.TeWe hat geschrieben:Ggf. tust Dich auch mit nem Versicherungsmakler zusammen der die Flüchtlinge rechtsschutzversichert. Die können sich dann gegenseitig verklagen, z. B. ein klassischer Darlehensprozesse oder sowas. Ein befreundeter Kollege kann ja den ebenfalls rechtsschutzversicherten Beklagten vertreten. Am besten vergleicht man sich dann auf die Hälfte mit Kostenaufhebung, dann gibts noch die Einigungsgebühr. Vorsicht ist bei sowas geboten, da Mandanten nicht doof sind und vermutlich "ihre Hälfte" immer in bar haben wollen, während Du auf Deinen Umsatz von der RV noch Einkommenssteuer zahlen musst.
Eigentlich war ich etwas stolz, weil sich aus dem Forum über eine Woche lang niemand dazu herabgelassen hat, bei der Frage "Wie ziehe ich den Flüchtlingen und der öffentlichen Hand durch billiges Massegeschäft das Geld aus der Tasche?" zu helfen. Schade.
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Wenn man es richtig und engagiert macht und Verfahren auch erfolgreich abschließen will. Wenn man erstmal nur Mandate abgreifen will, dürfte man das vermutlich ohne verwaltungsrechtliche Kenntnisse und mit mehr oder weniger pauschalisiertem Vortrag (in irrigem Vertrauen auf die Amtsermittlung im Verwaltungsprozess) doch eine ganze Weile betreiben können - ungeachtet des riesigen Schadens, den man dabei anrichtet.j_laurentius hat geschrieben:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Masse der (unterbeschäftigten) Anwälte sich zukünftig tatsächlich ausgerechnet aufs Asylrecht verlegen wird. Dafür ist die Materie viel zu speziell und die Klientel ebenso. Die Vergütung tut ihr übriges. Mit "Masse statt Klasse" ist da wenig zu machen. Es geht ja nicht um einen Bereich, in dem man per Serienbrief Geldforderungen geltend machen kann und bei dem man sich somit auf ein paar Eingaben am Computer pro Fall beschränken kann, man muß sich schon mit jedem Einzelfall genau befassen.
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Wenn ich nur zu dumm war, Ironie als solche zu erkennen, entschuldige ich mich natürlich bei TeWe.scndbesthand hat geschrieben:Der Beitrag von TeWe ist doch ganz offensichtlich Satire. Gut gefallen hat mit die Idee, die Fremdgeldguthaben als liquide Mittel für Kanzleiausgaben zu verwenden. Aber es fehlen noch einige gute (wenn auch nicht gerade nur bei Flüchtlingen mögliche) Geschäftsmodelle, beispielsweise "Vertragsanwalt für Kaskoversicherungsbetrug bei gestellten Unfällen und nicht reparierten Vorschäden", "Advokatur für Lebensversicherungsrecht bei fingierten Todesfällen im Ausland", "Optimiertes Schadensmanagement bei Einbruchdiebstählen".Herr Schraeg hat geschrieben:Bei solchen "Geschäftsmodellen" sollte man allerdings auch vor Staatsanwälten und Kammern auf der Hut sein.TeWe hat geschrieben:Ggf. tust Dich auch mit nem Versicherungsmakler zusammen der die Flüchtlinge rechtsschutzversichert. Die können sich dann gegenseitig verklagen, z. B. ein klassischer Darlehensprozesse oder sowas. Ein befreundeter Kollege kann ja den ebenfalls rechtsschutzversicherten Beklagten vertreten. Am besten vergleicht man sich dann auf die Hälfte mit Kostenaufhebung, dann gibts noch die Einigungsgebühr. Vorsicht ist bei sowas geboten, da Mandanten nicht doof sind und vermutlich "ihre Hälfte" immer in bar haben wollen, während Du auf Deinen Umsatz von der RV noch Einkommenssteuer zahlen musst.
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
+1Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Mittlerweile habe ich große Angst davor, dass sich unterbeschäftigte Anwältinnen wie Anwälte sich nunmehr dieses Rechtsgebietes annehmen, nur weil dort vermeintlich Mandanten in großer Zahl abzugreifen sind. Dazu ist dieses Rechtsgebiet zu schwierig und die persönliche Bedeutung der Beratung für die Mandantinnen und Mandanten zu wichtig. Hier steht vermutlich ein Quacksalbertum auf der Türschwelle, das persönliche Existenzen zerstören wird aus einer Kombination von Geschäftstüchtigkeit ("Kleinvieh macht auch Mist.") und fachlicher Unzulänglichkeit - man schaue sich nur einmal an, wer nach dem aktuellen Ausbildungssystem die zwei Staatsexamen besteht und danach ohne weitere Einschränkung die Rechtsberatung nebst aller Konsequenzen leisten darf. Qualifizierte Rechtsberatung im Ausländer- und Asylrecht ist schwer zu erhalten - im durchaus ausdifferenzierten Forum kenne ich nur eine Adresse -, aber man sollte den Markt nicht durch Aushilfslösungen bereichern. Mehr Verkehrsunfälle ohne Personenschaden braucht das Land, um die Qualität der Rechtsberatung anderswo zu bewahren.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Wie hoch ist nochmal die Erfolgsquote der klagenden Individuen im Verwaltungsrecht? 8%? Es ist wohl eher das für den Einzelnen allzu ungünstige Recht in Verbindung mit lustlosen und gleichgültigen Gerichten (die bei schlechtem Vortrag ja auch mal vom Amtsermittlungsgrundsatz Gebrauch machen könnten), die die Existenzen ruinieren. Da können auch gute Anwälte nicht mehr viel ausrichten - und schlechte auch nicht mehr viel Schaden anrichten.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Mittlerweile habe ich große Angst davor, dass sich unterbeschäftigte Anwältinnen wie Anwälte sich nunmehr dieses Rechtsgebietes annehmen, nur weil dort vermeintlich Mandanten in großer Zahl abzugreifen sind. Dazu ist dieses Rechtsgebiet zu schwierig und die persönliche Bedeutung der Beratung für die Mandantinnen und Mandanten zu wichtig. Hier steht vermutlich ein Quacksalbertum auf der Türschwelle, das persönliche Existenzen zerstören wird aus einer Kombination von Geschäftstüchtigkeit ("Kleinvieh macht auch Mist.") und fachlicher Unzulänglichkeit - man schaue sich nur einmal an, wer nach dem aktuellen Ausbildungssystem die zwei Staatsexamen besteht und danach ohne weitere Einschränkung die Rechtsberatung nebst aller Konsequenzen leisten darf. Qualifizierte Rechtsberatung im Ausländer- und Asylrecht ist schwer zu erhalten - im durchaus ausdifferenzierten Forum kenne ich nur eine Adresse -, aber man sollte den Markt nicht durch Aushilfslösungen bereichern. Mehr Verkehrsunfälle ohne Personenschaden braucht das Land, um die Qualität der Rechtsberatung anderswo zu bewahren.
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Gerade weil die Erfolgsquote so gering ist, braucht es kompetente und motivierte Rechtsanwälte, die da noch was zu reißen versuchen. Und nicht irgendwelche schnellbesohlten semiseriösen Geschäftemacher.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
- j_laurentius
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Man sollte allerdings nicht unterschätzen, wie wichtig gerade in dem Bereich Mund-zu-Mund-Propaganda ist. Nach meinem Eindruck gehen die wenigsten Flüchtlinge bzw. Ausländer generell zu einem Anwalt, der sie einfach nur zufällig anspricht und auf die Weise Akquise betreibt, sondern zu einem Anwalt, der schon einen Bekannten oder Verwandten "betreut" und von diesem weiterempfohlen wurde. Umgekehrt spricht sich auch schnell rum, welche Anwälte gemieden werden sollten.julée hat geschrieben:Wenn man es richtig und engagiert macht und Verfahren auch erfolgreich abschließen will. Wenn man erstmal nur Mandate abgreifen will, dürfte man das vermutlich ohne verwaltungsrechtliche Kenntnisse und mit mehr oder weniger pauschalisiertem Vortrag (in irrigem Vertrauen auf die Amtsermittlung im Verwaltungsprozess) doch eine ganze Weile betreiben können - ungeachtet des riesigen Schadens, den man dabei anrichtet.j_laurentius hat geschrieben:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Masse der (unterbeschäftigten) Anwälte sich zukünftig tatsächlich ausgerechnet aufs Asylrecht verlegen wird. Dafür ist die Materie viel zu speziell und die Klientel ebenso. Die Vergütung tut ihr übriges. Mit "Masse statt Klasse" ist da wenig zu machen. Es geht ja nicht um einen Bereich, in dem man per Serienbrief Geldforderungen geltend machen kann und bei dem man sich somit auf ein paar Eingaben am Computer pro Fall beschränken kann, man muß sich schon mit jedem Einzelfall genau befassen.
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Bin ich wirklich der einzige hier, der den Threadtitel für moralisch ziemlich bedenklich hält?
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Re: Als Anwalt von der Flüchtlingswelle profitieren?
Woher rühren Deine Bedenken genau?AlicImWunderland hat geschrieben:Bin ich wirklich der einzige hier, der den Threadtitel für moralisch ziemlich bedenklich hält?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988