Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

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Pippen
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Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von Pippen »

Ein Gläubiger kommt einen Tag vor dem Verzugsbeginn seiner Forderung zum RA, der nur die Daten des Falles aufnimmt und mitteilt, er werde die Sache in den nächsten Tagen begutachten und, falls der Gl. die Zahlung nicht vermeldet, dann einen Schriftsatz an den Gegner rausschicken, was er dann auch macht. Wann genau entsteht hier die Geschäftsgebühr: als der Gläubiger beim RA aufschlägt oder erst als der SS rausgeht? Das wäre wichtig, weil der Gl. im ersten Falle die außergerichtlichen RA-Kosten nicht als Verzugsschaden geltend machen könnte, im zweiten dagegen schon.
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batman
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von batman »

Pippen hat geschrieben:Wann genau entsteht hier die Geschäftsgebühr
Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG.
hlubenow
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von hlubenow »

Pippen hat geschrieben:weil der Gl. im ersten Falle die außergerichtlichen RA-Kosten nicht als Verzugsschaden geltend machen könnte, im zweiten dagegen schon.
Hmm, ist das so?
joee78
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von joee78 »

Ja. Ich habe es so verstanden, dass der Schuldner im ersten Fall noch vor Verzugseintritt zahlt. Dann besteht natürlich auch noch kein Grund einen Anwalt einzuschalten, dessen Kosten ihm als Verzugsschaden auferlegt werden können.
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Blade II
Pippen
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von Pippen »

batman hat geschrieben:
Pippen hat geschrieben:Wann genau entsteht hier die Geschäftsgebühr
Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG.
Und wann liegt ein "Betreiben eines Geschäfts einschl. Information" vor? Schon beim ersten Gang zum RA oder erst, wenn dieser etwas tut, zB den SS anfertigen?

@joe: Im ersten Fall - und wenn man davon ausgeht, dass die GG bereits beim ersten Anwaltsgespräch voll entsteht - wäre schlicht keine Kausalität Verzug-Schaden gegeben, weil da noch kein Verzug vorlag als der Schaden entstand.
peppowitsch
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von peppowitsch »

Die einzig relevante Frage hier dürfte doch sein, warum man als praktizierender Rechtsanwalt keinen Zugriff auf einen RVG-Kommentar hat.
joee78
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von joee78 »

:lmao:
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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Baron
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von Baron »

*hust* Treffpunkt ist woanders... :upsetangry
Pippen
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr

Beitrag von Pippen »

peppowitsch hat geschrieben:Die einzig relevante Frage hier dürfte doch sein, warum man als praktizierender Rechtsanwalt keinen Zugriff auf einen RVG-Kommentar hat.
Da musst du meinen Arbeitgeber fragen. Ich spiele nur mit den Karten, die mir ausgeteilt werden und o.g. Frage wird durch den reinen RVG-Text zwar beantwortet (sobald Md. bei RA aufschlägt -> GG), aber Gott weiß, wie es die h.M. dann tatsächlich sieht. Dazu braucht man Kommentare (oder nette Forumler, die solche Fragen beantworten und nicht nur als offtopic-Sprungbrett nutzen).
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