Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
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Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
Ein Gläubiger kommt einen Tag vor dem Verzugsbeginn seiner Forderung zum RA, der nur die Daten des Falles aufnimmt und mitteilt, er werde die Sache in den nächsten Tagen begutachten und, falls der Gl. die Zahlung nicht vermeldet, dann einen Schriftsatz an den Gegner rausschicken, was er dann auch macht. Wann genau entsteht hier die Geschäftsgebühr: als der Gläubiger beim RA aufschlägt oder erst als der SS rausgeht? Das wäre wichtig, weil der Gl. im ersten Falle die außergerichtlichen RA-Kosten nicht als Verzugsschaden geltend machen könnte, im zweiten dagegen schon.
- batman
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG.Pippen hat geschrieben:Wann genau entsteht hier die Geschäftsgebühr
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
Hmm, ist das so?Pippen hat geschrieben:weil der Gl. im ersten Falle die außergerichtlichen RA-Kosten nicht als Verzugsschaden geltend machen könnte, im zweiten dagegen schon.
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
Ja. Ich habe es so verstanden, dass der Schuldner im ersten Fall noch vor Verzugseintritt zahlt. Dann besteht natürlich auch noch kein Grund einen Anwalt einzuschalten, dessen Kosten ihm als Verzugsschaden auferlegt werden können.
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
Und wann liegt ein "Betreiben eines Geschäfts einschl. Information" vor? Schon beim ersten Gang zum RA oder erst, wenn dieser etwas tut, zB den SS anfertigen?batman hat geschrieben:Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG.Pippen hat geschrieben:Wann genau entsteht hier die Geschäftsgebühr
@joe: Im ersten Fall - und wenn man davon ausgeht, dass die GG bereits beim ersten Anwaltsgespräch voll entsteht - wäre schlicht keine Kausalität Verzug-Schaden gegeben, weil da noch kein Verzug vorlag als der Schaden entstand.
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
Die einzig relevante Frage hier dürfte doch sein, warum man als praktizierender Rechtsanwalt keinen Zugriff auf einen RVG-Kommentar hat.
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
*hust* Treffpunkt ist woanders...
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Re: Verzugsschaden und Geschäftsgebühr
Da musst du meinen Arbeitgeber fragen. Ich spiele nur mit den Karten, die mir ausgeteilt werden und o.g. Frage wird durch den reinen RVG-Text zwar beantwortet (sobald Md. bei RA aufschlägt -> GG), aber Gott weiß, wie es die h.M. dann tatsächlich sieht. Dazu braucht man Kommentare (oder nette Forumler, die solche Fragen beantworten und nicht nur als offtopic-Sprungbrett nutzen).peppowitsch hat geschrieben:Die einzig relevante Frage hier dürfte doch sein, warum man als praktizierender Rechtsanwalt keinen Zugriff auf einen RVG-Kommentar hat.