Neu Terminierung
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Neu Terminierung
Habe letzen Donnerstag eine neue Strafrechtssache erhalten, Termin nächsten Mittwoch.
Habe Neuterminierung und Akteneinsicht beantragt, da nächste woche schulferien sind und ich weg und die Akte eingesehen werden soll.
Rief der Richter mich an, bleibt beim Termin, Mdt hatte die Ladung schon viel länger.
Ja aber ich eben nicht, ist dem Richter egal.
er hat mir das auch noch schroftlich geschickt, aber die Akte nicht.
Die Akte bekomme ich bis Mittwoch jetzt sicher nicht.
Habe ich nicht ein Recht auf Akteneinsicht und kann rechtsmittelfähige Entscheidung beantragen und hinweisen, dass der Termin dann zu kurzfristig sei.
Am Rande der Termin ist auf 30 Min angesetzt, also nicht so, dass dem Richter seine ganze Planung zerstört wird.
Habe Neuterminierung und Akteneinsicht beantragt, da nächste woche schulferien sind und ich weg und die Akte eingesehen werden soll.
Rief der Richter mich an, bleibt beim Termin, Mdt hatte die Ladung schon viel länger.
Ja aber ich eben nicht, ist dem Richter egal.
er hat mir das auch noch schroftlich geschickt, aber die Akte nicht.
Die Akte bekomme ich bis Mittwoch jetzt sicher nicht.
Habe ich nicht ein Recht auf Akteneinsicht und kann rechtsmittelfähige Entscheidung beantragen und hinweisen, dass der Termin dann zu kurzfristig sei.
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Re: Neu Terminierung
Lies doch einfach mal § 147 StPO. Daraus ergibt sich doch genau, welches Recht du hast. Und dann überleg nochmal, was du beantragt hast.esprit hat geschrieben:Habe letzen Donnerstag eine neue Strafrechtssache erhalten, Termin nächsten Mittwoch.
Habe Neuterminierung und Akteneinsicht beantragt, da nächste woche schulferien sind und ich weg und die Akte eingesehen werden soll.
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- Tibor
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Re: Neu Terminierung
Du hast den Termin übernommen, obwohl die Terminskollision bekannt war? Sind ggf Zeugen geladen? Hast du die Kollision glaubhaft gemacht oder nur vorgetragen?
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Re: Neu Terminierung
Wenn Du diese Fragen ernstlich stellen musst, solltest Du kein strafrechtliches Mandat annehmen. Das gebietet schon die fairness gegenüber dem Mandanten/Angeklagten...esprit hat geschrieben:Habe letzen Donnerstag eine neue Strafrechtssache erhalten, Termin nächsten Mittwoch.
Habe Neuterminierung und Akteneinsicht beantragt, da nächste woche schulferien sind und ich weg und die Akte eingesehen werden soll.
Rief der Richter mich an, bleibt beim Termin, Mdt hatte die Ladung schon viel länger.
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Habe ich nicht ein Recht auf Akteneinsicht und kann rechtsmittelfähige Entscheidung beantragen und hinweisen, dass der Termin dann zu kurzfristig sei.
Am Rande der Termin ist auf 30 Min angesetzt, also nicht so, dass dem Richter seine ganze Planung zerstört wird.
Das sind absolute Grundlagen...
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Re: Neu Terminierung
Esprit, du siehst mich auf Knien vor dir. Ich flehe dich an:
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Re: Neu Terminierung
Akteneinsicht kannst du natürlich jederzeit beantragen, aber wie schnell dir die Akten zukommen und ob ein Richter auch den diesbzgl. Termin verlegt ist dessen Ermessenssache. Wobei in deinem Fall ja eine geordnete Verteidigung ohne vorherige Akteneinsicht gar nicht möglich wäre, so dass schon aus diesem Grund der Termin eigentlich verlegt werden müsste, wenn nicht deine Mandatierung ohnehin nur als ein offensichtliches Verzögerungsmanöver gewertet wird.
- famulus
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Re: Neu Terminierung
Na da haben sich ja zwei gefunden - wie wär's mit einer Bürogemeinschaft?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Neu Terminierung
Blind, Lahm & Partner?famulus hat geschrieben:Na da haben sich ja zwei gefunden - wie wär's mit einer Bürogemeinschaft?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Neu Terminierung
Das ist dann aber keine Bürogemeinschaft mehr!
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Re: Neu Terminierung
Ich befürchte, wenn du Akteneinsicht beantragst, kommt die Akte gar nicht zu dir.Pippen hat geschrieben:Akteneinsicht kannst du natürlich jederzeit beantragen, aber wie schnell dir die Akten zukommen und ob ein Richter auch den diesbzgl. Termin verlegt ist dessen Ermessenssache. Wobei in deinem Fall ja eine geordnete Verteidigung ohne vorherige Akteneinsicht gar nicht möglich wäre, so dass schon aus diesem Grund der Termin eigentlich verlegt werden müsste, wenn nicht deine Mandatierung ohnehin nur als ein offensichtliches Verzögerungsmanöver gewertet wird.
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Re: Neu Terminierung
Wie wärs, wenn du erläuterst, was hier so neben der Sache liegen soll? Nur dann wüßten wir übrigens, wer hier auf dem juristischen Auge blind ist.famulus hat geschrieben:Na da haben sich ja zwei gefunden - wie wär's mit einer Bürogemeinschaft?
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Re: Neu Terminierung
Hast du Kasimirs Beiträge gelesen? Akteneinsicht bedeutet das Einsehen/Besichtigen der Akten. Grundsätzlich in den Diensträumen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Von Aktenaushändigung oder gar Zusendung war doch gar nicht die Rede. Wieso sollte die Akte Esprit also "zukommen"?
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Re: Neu Terminierung
Achso, aber wir wissen ja nicht, wie genau die Akteneinsicht beantragt wurde. Außerdem: Wenn ein Anwalt "Akteneinsicht" beantragt, dann dürfte das als "Akteneinsicht durch Zusendung" zu werten sein, weil das für den Anwalt die ökonomischste Variante ist. Sonst werden zT atemberaubende Auslegungen von Willenserklärungen gemacht, warum nicht auch hier?famulus hat geschrieben:Akteneinsicht bedeutet das Einsehen/Besichtigen der Akten. Grundsätzlich in den Diensträumen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Von Aktenaushändigung oder gar Zusendung war doch gar nicht die Rede. Wieso sollte die Akte Esprit also "zukommen"?
- famulus
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Re: Neu Terminierung
Wegen § 147 Abs. 4 StPO.
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