Hallo,
Habe meine Steuererklärung für 2014 noch nicht fertig und wurde bereits vom Versorgungswerk auf einen monatlichen Beitrag festgesetzt, dieser ist identisch zu meiner Beitragspflicht aus dem Vorjahr, da ich jedoch 2014 weniger Umsatz hatte reduziert sich diese sicherlich.
Wie ist nun die korrekte Vorgehensweise muss ich gegen den Bescheid vom Versorgungswerk Widerspruch einlegen und schnellstmöglich meine Steuererklärung nachreichen oder könnte ich die erhöhten Beiträge zahlen und diese werden dann nach Einreichung meiner Steuer unterlagen reduziert und verrechnet?
Vielen Dank für Antworten
Versorgungswerk
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Re: Versorgungswerk
Wenn so ein Bescheid nicht bestandskräftig werden soll, bietet sich in jedem Fall ein Widerspruch an, es sei denn die Satzung kennt besondere Änderungsvorschriften für die Bescheide.
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