Hallo zusammen,
habe mich gerade wieder mal über eine Rechtsschutzversicherung geärgert. Meine auch Grund zum Ärger zu haben.
Familienmitglied x als Erbe will von meiner Mandantin anlässlich eines Erbfalls in der Familie ein teures Bild herausgegeben haben. Der Verstorbene hatte es meiner Mandantin aber nachweislich zu Lebzeiten geschenkt. Streitwert 2000 €. Die Forderung konnte abgewehrt werden. Rechtsschutz bezahlt meine Gebühren.
Ein Jahr später stellt sich heraus, dass meine Mandantin noch 20.000 € als Kredit vom Erblasser bzw. dann Erben zu fordern hat. Versicherung deckt. Sache hängt bei Gericht. Ich stelle meine Zwischenrechnung für Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr.
Versicherung sagt: Streitwert 22.000 € und zieht mir das bisher wegen des Bildes empfangene Geld ab.
Ich denke, dass das falsch ist. Einmal geht es um Forderungsabwehr dann um Geltendmachung. Müssten doch gebührenrechtlich zwei separate Fälle sein, auch wenn ich es unter einem Aktenzeichen führe.
Was meint ihr ?
Vergütungsproblem
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Re: AW: Vergütungsproblem
Gebührenrechtlich geht es um zwei verschiedene Angelegenheiten, da unterschiedliche Rechtsverhältnisse betroffen sind. Der Erbfall reicht hier nicht, um eine einheitliche Erbauseinandersetzung anzunehmen.
§ 15 Abs. 5 RVG wurde geprüft?
§ 15 Abs. 5 RVG wurde geprüft?
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Re: Vergütungsproblem
Sind m. E. auch zwei verschiedene Angelegenheiten, die Du schleunigst unter 2 Aktenzeichen führen solltest. Dann kommt man auch selbst nicht durcheinander.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Vergütungsproblem
Danke für die Reaktionen. Versicherung hat die Kohle schon ergänzend nachüberwiesen. Ein Problem weniger. :-)