Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 76
- Registriert: Sonntag 29. April 2012, 19:32
- Ausbildungslevel: Cand. iur.
Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
Moin,
vieles lernt man ja im Ref nicht und als neuer Frischling frage ich mich gerade, ob ich bei einer Klage Ausgangs- und Widerspruchsbescheid (sowie Unterlagen aus der [Behörden]Akte) der Klageschrift als Anlage beifüge?! Ich würde sie weglassen, da das Gericht idR. die Akte eh anfordert und der Richter dort reinschnuppert.
Liege ich richtig?
Lieben Dank für hilfreiche Antworten schon mal vorab!
juraexzess
vieles lernt man ja im Ref nicht und als neuer Frischling frage ich mich gerade, ob ich bei einer Klage Ausgangs- und Widerspruchsbescheid (sowie Unterlagen aus der [Behörden]Akte) der Klageschrift als Anlage beifüge?! Ich würde sie weglassen, da das Gericht idR. die Akte eh anfordert und der Richter dort reinschnuppert.
Liege ich richtig?
Lieben Dank für hilfreiche Antworten schon mal vorab!
juraexzess
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
§ 82 Abs. 1 Satz 3 VwGO: "sollen in Abschrift beigefügt werden."
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 76
- Registriert: Sonntag 29. April 2012, 19:32
- Ausbildungslevel: Cand. iur.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
PS Das "Soll" wird zum faktischen "Muss", wenn man mit der fristwahrenden Klageschrift nicht zugleich den Streitgegenstand genau genug bezeichnet, denn aus VA/WSB ergibt sich idR der Gegenstand des Klagebegehrens. Dumm ist es, wenn man zwar fristwahrend "erhebe ich Klage gegen ..." beim VG einreicht, aber sonst nichts macht. Dann droht eine Ausschlussfrist nach § 82 Abs. 2 Satz 2 VwGO; vergeigt man die, ist die Klage von Anfang an unzulässig.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- j_laurentius
- Mega Power User
- Beiträge: 1683
- Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40
Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
Den Bescheid (und, sofern vorhanden, den Widerspruchsbescheid), der mit der Klage angegriffen wird, füge ich immer der Klageschrift bei. Damit weiß das Gericht von vornherein, worum es inhaltlich geht, kann das Rechtsgebiet richtig zuordnen, die Wahrung der Klagefrist überprüfen und auch die Gegenseite muss nicht erst nachsuchen, welchen Verwaltungsvorgang es übermitteln muss.
Solltest Du nicht bereits Akteneinsicht bei der Behörde genommen haben, fordere die Verwaltungsakten ruhig mit der Klageschrift zur Einsicht an. Es ist v.a. im Gerichtstermin immer blöd, wenn das Gericht und die Behörde irgendwelche Inhalte der Verwaltungsakte erörtern und man sitzt als Klägervertreter da und hat als einziger keine Ahnung davon, was da eigentlich steht.
Viele Grüße, Jana
Solltest Du nicht bereits Akteneinsicht bei der Behörde genommen haben, fordere die Verwaltungsakten ruhig mit der Klageschrift zur Einsicht an. Es ist v.a. im Gerichtstermin immer blöd, wenn das Gericht und die Behörde irgendwelche Inhalte der Verwaltungsakte erörtern und man sitzt als Klägervertreter da und hat als einziger keine Ahnung davon, was da eigentlich steht.
Viele Grüße, Jana
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44
Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
Ich hab zu dem Thema auch eine Frage: Wenn ich mit einem Mandanten ins Eilverfahren vor dem VG gehe, besorgt sich das VG die Akte dann auch selbst? Oder wie läuft das? Denn ich werde in meinem Schriftsatz ja Bezug nehmen auf bestimmte Akteninhalte, aber nicht auf die ganze Akte. Ich würde da jetzt die Seiten auf die ich Bezug nehme als Anlagen mit anheften, aber nicht die ganze Akte.
-
- Power User
- Beiträge: 359
- Registriert: Dienstag 29. Januar 2008, 21:53
Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
Hallo,Calipso hat geschrieben:Ich hab zu dem Thema auch eine Frage: Wenn ich mit einem Mandanten ins Eilverfahren vor dem VG gehe, besorgt sich das VG die Akte dann auch selbst? Oder wie läuft das? Denn ich werde in meinem Schriftsatz ja Bezug nehmen auf bestimmte Akteninhalte, aber nicht auf die ganze Akte. Ich würde da jetzt die Seiten auf die ich Bezug nehme als Anlagen mit anheften, aber nicht die ganze Akte.
das VG setzt mit Zustellung des Antrags der Behörde eine Frist zur Vorlage der Behördenakten und zur Äußerung in der Sache bzw. es verfügt, dass die Akten "sofort" vorzulegen sind. Die Bedeutung von "sofort" kann dabei durchaus variieren - in "meinem" Rechtsgebiet sind z.B. 2 Wochen in Ordnung.
Viele Grüße
lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen.
- j_laurentius
- Mega Power User
- Beiträge: 1683
- Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40
Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
Du musst die Verwaltungsakte dem Gericht nie zusenden, es ist Sache der Behörde, diese beizubringen. Im Eilverfahren legst Du die Unterlagen dem Antrag bei, die zur Glaubhaftmachung nötig sind.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2811
- Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
- Ausbildungslevel: RA
Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
Ja, das Gericht fordert üblicherweise auch im Eilverfahren im Rahmen der Amtsermittlung, die aber eben nicht so weit reicht wie im Hauptsacheverfahren, die Behördenakte an. Wenn es aber um die Frage geht, ob man
"Glaubhaftmachung: Schreiben des A vom 01.01.2016, Blatt 82 der beizuziehenden Behördenakte"
oder
"Glaubhaftmachung: Schreiben des A vom 01.01.2016, in Kopie beigefügt"
schreibt, halte ich letzteres für richtig. Denn die Beiziehung der Behördenakte ist kein Mittel der Glaubhaftmachung, sondern erfolgt im Rahmen der Amtsermittlung, auf deren Handhabung durch das Gericht ich mich aber nicht verlassen will.
"Glaubhaftmachung: Schreiben des A vom 01.01.2016, Blatt 82 der beizuziehenden Behördenakte"
oder
"Glaubhaftmachung: Schreiben des A vom 01.01.2016, in Kopie beigefügt"
schreibt, halte ich letzteres für richtig. Denn die Beiziehung der Behördenakte ist kein Mittel der Glaubhaftmachung, sondern erfolgt im Rahmen der Amtsermittlung, auf deren Handhabung durch das Gericht ich mich aber nicht verlassen will.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44
Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?
Vielen Dank für eure Antworten! Hilft mir echt weiter!