Hallo,
habe ich einen Denkfehler oder ist meine Vermutung richtig?
Beispiel:
Wenn ein Gebrauchtwagen für 16.000,- Euro (netto) gekauft wird, der einen Neupreis von 40.000,- Euro hat.
Abschreibung auf vier Jahre.
Abschreibung pro Jahr 4.000,- Euro.
Geldwertervorteil 1 Prozent des Neupreis. Macht pro Jahr 4.800,- Euro.
Ergo keine Abschreibung tatsächlich.
Und beim Verkauf von 10.000,- Euro muss die Mwst abgeführt und vom Rest Einkommensstuer bezahlt werden, obwohl eine wirklich Abschreibung nicht stattfand???
Geschäftswagen und 1Prozent Regelung
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5042
- Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30
Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung
Neben der Abschreibung sind dann sämtliche Kosten (Sprit, Werkstatt, Versicherung, Steuer) Betriebsausgaben. Und bei geringer Privatnutzung lohnt sich Fahrtenbuch statt 1% Regelung.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16441
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung
Ja. Zutreffend.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung
ok, danke.
dann ist diese konstellation nicht zu empfehlen.
dann ist diese konstellation nicht zu empfehlen.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16441
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung
Doch, führe ein Fahrtenbuch.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 345
- Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 21:14
- Ausbildungslevel: Cand. iur.
Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung
Ich häng mich mal hier dran mit ähnlichen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen:
KfZ mit 38k Listenpreis und 24k Nettokaufpreis führt bei 1% Regel zur Einkommenserhöhung von 4560 €. Diese werden aber weitestgehend kompensiert durch Abschreibungen in Höhe von 4000 €. Das zu versteuernde Einkommen wird demnach um lediglich 560 € erhöht.
Zusätzlich ist noch - bei Wahl der einfach zu handhabenden Pauschalierung - Mehrwertsteuer in Höhe von 693,12 € [19% aus 3648 (80% von 4560 €)] abzuführen.
Korrekt?
Sind dann tatsächlich alle PKW Kosten Betriebsausgaben? Ich denke da an Dinge wie den Kindersitz oder die Montage einer abnehmbaren Anhängerkupplung um einen ebenfalls kostenpflichtigen Fahrradhalter anbringen zu können.
In rechtlicher Hinsicht weiss vielleicht jemand, wie es mit der Vereinbarkeit mit Europarecht steht, wenn auch bei EU Importen der inländische Listenpreis angesetzt wird. Das scheint mir nicht ganz unproblematisch zu sein, macht es doch den Kauf eines EU Imports unattraktiv, was eine Maßnahme "gleicher Wirkung" sein könnte.
KfZ mit 38k Listenpreis und 24k Nettokaufpreis führt bei 1% Regel zur Einkommenserhöhung von 4560 €. Diese werden aber weitestgehend kompensiert durch Abschreibungen in Höhe von 4000 €. Das zu versteuernde Einkommen wird demnach um lediglich 560 € erhöht.
Zusätzlich ist noch - bei Wahl der einfach zu handhabenden Pauschalierung - Mehrwertsteuer in Höhe von 693,12 € [19% aus 3648 (80% von 4560 €)] abzuführen.
Korrekt?
Sind dann tatsächlich alle PKW Kosten Betriebsausgaben? Ich denke da an Dinge wie den Kindersitz oder die Montage einer abnehmbaren Anhängerkupplung um einen ebenfalls kostenpflichtigen Fahrradhalter anbringen zu können.
In rechtlicher Hinsicht weiss vielleicht jemand, wie es mit der Vereinbarkeit mit Europarecht steht, wenn auch bei EU Importen der inländische Listenpreis angesetzt wird. Das scheint mir nicht ganz unproblematisch zu sein, macht es doch den Kauf eines EU Imports unattraktiv, was eine Maßnahme "gleicher Wirkung" sein könnte.
-
- Power User
- Beiträge: 345
- Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 21:14
- Ausbildungslevel: Cand. iur.
Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung
Scheint wohl nicht so zu sein, dass dann wirklich alle KfZ Kosten Betriebsausgaben sind, sondern im Einzelfall durchaus noch geprüft werden muss.
(vgl. http://www.iww.de/pbp/archiv/kfz-kosten ... che-f16702)
(vgl. http://www.iww.de/pbp/archiv/kfz-kosten ... che-f16702)
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16441
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung
Offensichtlich private Ausgaben sind natürlich keine Betriebsausgabe. Das trifft mE auch auf Betankung im Urlaub zu bzw auf Unfallkosten von Privatfahrten (wobei die FinVerw bei kleineren Schäden bis 1.000€ auf eine Abgrenzung verzichtet). Im Übrigen ist der Bruttolistenpreis nur ein Maßstab, man könnte auch den Hubraum, die Leistung, das Gewicht etc pp in eine Formel geben. Im Übrigen geht es immer um den inländischen BLP, also auch beim Import wird nur der Inlandspreis genommen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."