Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

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esprit
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Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

Beitrag von esprit »

Hallo,

habe ich einen Denkfehler oder ist meine Vermutung richtig?

Beispiel:

Wenn ein Gebrauchtwagen für 16.000,- Euro (netto) gekauft wird, der einen Neupreis von 40.000,- Euro hat.

Abschreibung auf vier Jahre.

Abschreibung pro Jahr 4.000,- Euro.

Geldwertervorteil 1 Prozent des Neupreis. Macht pro Jahr 4.800,- Euro.

Ergo keine Abschreibung tatsächlich.

Und beim Verkauf von 10.000,- Euro muss die Mwst abgeführt und vom Rest Einkommensstuer bezahlt werden, obwohl eine wirklich Abschreibung nicht stattfand???
markus87
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Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

Beitrag von markus87 »

Neben der Abschreibung sind dann sämtliche Kosten (Sprit, Werkstatt, Versicherung, Steuer) Betriebsausgaben. Und bei geringer Privatnutzung lohnt sich Fahrtenbuch statt 1% Regelung.
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Tibor
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Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

Beitrag von Tibor »

Ja. Zutreffend.
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esprit
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Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

Beitrag von esprit »

ok, danke.

dann ist diese konstellation nicht zu empfehlen.
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Tibor
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Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

Beitrag von Tibor »

Doch, führe ein Fahrtenbuch.
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paul321
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Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

Beitrag von paul321 »

Ich häng mich mal hier dran mit ähnlichen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen:

KfZ mit 38k Listenpreis und 24k Nettokaufpreis führt bei 1% Regel zur Einkommenserhöhung von 4560 €. Diese werden aber weitestgehend kompensiert durch Abschreibungen in Höhe von 4000 €. Das zu versteuernde Einkommen wird demnach um lediglich 560 € erhöht.

Zusätzlich ist noch - bei Wahl der einfach zu handhabenden Pauschalierung - Mehrwertsteuer in Höhe von 693,12 € [19% aus 3648 (80% von 4560 €)] abzuführen.

Korrekt?

Sind dann tatsächlich alle PKW Kosten Betriebsausgaben? Ich denke da an Dinge wie den Kindersitz oder die Montage einer abnehmbaren Anhängerkupplung um einen ebenfalls kostenpflichtigen Fahrradhalter anbringen zu können.

In rechtlicher Hinsicht weiss vielleicht jemand, wie es mit der Vereinbarkeit mit Europarecht steht, wenn auch bei EU Importen der inländische Listenpreis angesetzt wird. Das scheint mir nicht ganz unproblematisch zu sein, macht es doch den Kauf eines EU Imports unattraktiv, was eine Maßnahme "gleicher Wirkung" sein könnte.
paul321
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Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

Beitrag von paul321 »

Scheint wohl nicht so zu sein, dass dann wirklich alle KfZ Kosten Betriebsausgaben sind, sondern im Einzelfall durchaus noch geprüft werden muss.
(vgl. http://www.iww.de/pbp/archiv/kfz-kosten ... che-f16702)
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Tibor
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Re: Geschäftswagen und 1Prozent Regelung

Beitrag von Tibor »

Offensichtlich private Ausgaben sind natürlich keine Betriebsausgabe. Das trifft mE auch auf Betankung im Urlaub zu bzw auf Unfallkosten von Privatfahrten (wobei die FinVerw bei kleineren Schäden bis 1.000€ auf eine Abgrenzung verzichtet). Im Übrigen ist der Bruttolistenpreis nur ein Maßstab, man könnte auch den Hubraum, die Leistung, das Gewicht etc pp in eine Formel geben. Im Übrigen geht es immer um den inländischen BLP, also auch beim Import wird nur der Inlandspreis genommen.
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