Hallo,
welche Einnahmen werden genau für die Berechung der Beiträge für das Versorgungswerk berücksichtigt?
Beispiel:
Erbschaften?
Unterhaltszahlungen?
Oder sind dies reine private zahlungen und werden nur die Ein- und Ausgaben der Kanzlei berücksichigt?
Danke für Antworten.
Beiträge Versorgungswerk
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Re: Beiträge Versorgungswerk
Einkünfte! Vgl § 2 Abs 2 EStG.
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Re: Beiträge Versorgungswerk
(4) Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen, ist das Einkommen.
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Re: Beiträge Versorgungswerk
Vgl Nds: (6) Beitragspflichtiges Einkommen ist das Bruttoeinkommen aus selb ständiger anwaltlicher, notarieller und anderer juristischer Tätigkeit nach Abzug der Betriebsausgaben, jedoch ohne Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerfreibeträgen und das Bruttoarbeitsentgelt aus Rechtsanwaltstätigkeit.
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