Wieso? Ich halte das für völlig glaubhaft und absolut naheliegend.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Aha. Ich komme in diesem Forum nicht mehr aus einem mittlerweile chronisch werdenden Kopfschütteln heraus.Syd26 hat geschrieben:Beides schließt sich m. E. nicht aus. Wie geschrieben, mein Kollege in der Kanzlei hat hier vor Ort mindestens einen Richter erlebt, dem die Rechtslage nicht bekannt war. Ich weiß nicht, wie (un)bekannt diese Frage tatsächlich ist.
Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
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- thh
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Re: AW: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
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Re: AW: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
thh hat geschrieben:Wieso? Ich halte das für völlig glaubhaft und absolut naheliegend.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Aha. Ich komme in diesem Forum nicht mehr aus einem mittlerweile chronisch werdenden Kopfschütteln heraus.Syd26 hat geschrieben:Beides schließt sich m. E. nicht aus. Wie geschrieben, mein Kollege in der Kanzlei hat hier vor Ort mindestens einen Richter erlebt, dem die Rechtslage nicht bekannt war. Ich weiß nicht, wie (un)bekannt diese Frage tatsächlich ist.
Ach Leute, lassen wir es doch einfach. Ich hatte mich schlicht geirrt und dies glücklicherweise rechtzeitig bemerkt. Niemand hat dadurch einen Schaden, wir alle haben mal wieder einen Blick ins Gesetz geworfen und nebenbei festgestellt, dass nicht überall Zugangskontrollen stattfinden.
Ist doch alles gut.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."