Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
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Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Ich würde gern zu einem Termin vor dem AG in Zivilsachen meinen hier in der Kanzlei mitarbeitenden Diplomjuristen schicken. Sollte man das zuvor mit dem Gericht abklären?
Postulationsfähigkeit ist ja nicht die Frage, ich würde nur gern wissen, wie die Richter das hier sehen?
Postulationsfähigkeit ist ja nicht die Frage, ich würde nur gern wissen, wie die Richter das hier sehen?
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Wieso ist die Postulationsfähigkeit nicht die Frage? Dürfte 79 ZPO dem nicht entgegenstehen?
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Was ist mit § 90 ZPO?Kroate hat geschrieben:Wieso ist die Postulationsfähigkeit nicht die Frage? Dürfte 79 ZPO dem nicht entgegenstehen?
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Auch im Parteiprozess kann sich doch jede Partei vor dem Amtsgericht von einem von ihr Bevollmächtigten vertreten lassen oder gilt § 90 ZPO nur für Rechtsbeistände?
Mir ist das tatsächlich noch nicht untergekommen, deswegen die vielleicht etwas naive Frage.
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Das geht in der Tat nicht, wenn § 157 ZPO nicht greift. Dazu muss der "Diplomjurist" aber zur Zeit die Anwaltsstation bei Syd26 absolvieren, so ist jedenfalls die gängige Auslegung des § 157 ZPO durch die Zivilgerichte.
(NB: Bis Juli 2008 war die von Syd26 gewählte Vorgehensweise noch rechtlich zulässig.)
Zu Funktion als Beistand siehe § 90 Satz 2 ZPO mit der Ausnahme des Satzes 3.
(NB: Bis Juli 2008 war die von Syd26 gewählte Vorgehensweise noch rechtlich zulässig.)
Zu Funktion als Beistand siehe § 90 Satz 2 ZPO mit der Ausnahme des Satzes 3.
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Nein, lies doch bitte einmal § 79 Abs. 2 Satz 2 ZPO - auch wenn das in der Praxis immer wieder falsch gemacht wird (Musterbeispiel: das Inkassounternehmen, das zur Forderungseintreibung gerichtlich bevollmächtigt wird und auch nach dem Mahnverfahren weiter vertritt - Rückweisung nach § 79 Abs. 3 ZPO). Und ja: § 90 ZPO gilt nur für Beistände. Ein Beistand ist kein Vertreter.Syd26 hat geschrieben:Auch im Parteiprozess kann sich doch jede Partei vor dem Amtsgericht von einem von ihr Bevollmächtigten vertreten lassen oder gilt § 90 ZPO nur für Rechtsbeistände?
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Übrigens eine ganz gute Zusammenfassung hier: http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/do ... 20RRef.pdf
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Ich wusste doch, dass da was war.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: (NB: Bis Juli 2008 war die von Syd26 gewählte Vorgehensweise noch rechtlich zulässig.)
Referendar ist er leider (noch) nicht. Okay, mach ich den Termin halt selbst.
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Referendar würde auch nicht genügen. Nur der Dir zur Ausbildung zugeordnete Rechtsreferendar darf Dich vertreten.
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Schon klar. Die Hinweise der RAK München sind da recht eindeutig.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Referendar würde auch nicht genügen. Nur der Dir zur Ausbildung zugeordnete Rechtsreferendar darf Dich vertreten.
Weiß jemand von Euch zufällig, warum der Gesetzgeber die Vorschrift 2008 geändert hat?
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
http://lmgtfy.com/?q=+Gesetz+zur+Neureg ... etzentwurfSyd26 hat geschrieben:Weiß jemand von Euch zufällig, warum der Gesetzgeber die Vorschrift 2008 geändert hat?
S. 33 ff.; SCNR.
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Im Zusammenhang mit der Lockerung des Verbots der Rechtsberatung wurden auch die Möglichkeiten zur gerichtlichen Vertretung (neu) geregelt.Syd26 hat geschrieben:Weiß jemand von Euch zufällig, warum der Gesetzgeber die Vorschrift 2008 geändert hat?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Danke Euch, ich hab's nachgelesen. Zwar kann ich persönlich die Argumentation aus der Gesetzesbegründung nicht ganz nachvollziehen, aber diese Diskussion will ich nun nicht unbedingt eröffnen.
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Puh, nochmal nen Haftungsfall abgewendet.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Nee, hab ja wegen meiner dunklen Erinnerung, dass sich da mal etwas geändert hat, hier nachgefragt. Allerdings hat mein Kollege den Diplomjuristen neulich zum AG geschickt und da ist nichts passiert. Offenbar hatte der Richter keine Kenntnis von der Gesetzesänderung.joee78 hat geschrieben:Puh, nochmal nen Haftungsfall abgewendet.
Jedenfalls konnte ich den Kollegen auf den Boden der Tatsachen zurückholen und wir werden den halben Kollegen nicht mehr irgendwohin schicken.
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Re: Diplomjurist zum Amtsgericht schicken?
Selbstverständlich:Syd26 hat geschrieben:Nee, hab ja wegen meiner dunklen Erinnerung, dass sich da mal etwas geändert hat, hier nachgefragt.
Syd26 hat geschrieben:Postulationsfähigkeit ist ja nicht die Frage, ich würde nur gern wissen, wie die Richter das hier sehen?
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