Hey Folks,
ich wollte mal nachfragen, wie ihr abrechnet, wenn der Streitwert im Ermessen des Gerichts steht, z.B. bei einem Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung der gemeinsamen Wohnung (beide Hauptmieter) und ihr außergerichtlich schon Erfolg habt. Da mein Mandant einen Anspruch auf SE hinsichtlich der außergerichtlichen Anwaltskosten haben dürfte und die Gegnerin die Kosten nicht erstatten will, möchte ich klagen.
Des Weiteren zum Streitwert bei verbotener Eigenmacht. Hatte eine einstweilige Verfügung gegen eine Hauptmieterin zu Gunsten der Untermieterin erwirken können. Gericht hat als Streitwert 500 € Streitwert festgelegt - finde das viel zu niedrig, wobei mir bewusst ist, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren der Streitwert nur 1/2 bis 1/3 der Hauptsache beträgt. Überlege da Beschwerde einzulegen, ist ein PKH-Mandat.
Vielen Dank schon mal u lG
Calipso
Streitwert - Ermessen des Gerichts
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- batman
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Re: Streitwert - Ermessen des Gerichts
Wird denn der Beschwerdewert überschritten?
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Re: Streitwert - Ermessen des Gerichts
Nein, hast Recht. Aber 500 € bei einer verbotenen Eigenmacht durch eine Vermieterin als Streitwert festzusetzen finde ich schon arg frech vom Gericht. Bzw. wäre es doch durchaus möglich Beschwerde einzulegen. Finde nämlich nur Urteile, bei denen der Streitwert auf 10 k festgelegt wurde.