Beratungshilfemandant taucht ab.

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Gernot15
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Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von Gernot15 »

Habe jetzt ein völlig neues Problem. Ich habe für den Mandanten Beratungshilfe beantragt und parallel die Gegenseite angeschrieben. Die hat auch schon ablehnend geantwortet. Habe dann im Auftrag einen Klageentwurf verfasst. Gericht sendet Beratungshilfe-Antrag zurück mit der Bitte, eine neues Formular zu verwenden. Habe dem Mandanten alles mundgerecht und unterschriftsreif übersendet bzw. sogar persönlich in den Briefkasten geworfen. Keine Reaktion, kein Telefon, nichts. Habe im Wochentakt schriftlich gemahnt, nichts. Jetzt sind knapp 4 Wochen vorbei. Was tun ? Ich habe schon Andeutungen gemacht, dass es doch zu vermeiden gilt, dass er selbst auf Anwaltskosten sitzen bleibt. Zieht nicht. Persönlich vor der Haustür stehen und klingeln ist mir zu blöd. Hat jemand sowas schon mal erlebt ?
joee78
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Re: Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von joee78 »

Ja sicherlich, ist schließlich nen Baratungshilfemandant. :alright

Diese Vorschrift kennst du oder: § 16a II BORA.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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j_laurentius
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Re: Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von j_laurentius »

Du kannst aus diesem Fall nur die Lehre für die Zukunft ziehen, dass Du nie wieder einen Beratungshilfeantrag für einen Mandanten stellst, sondern dem Mandanten auferlegst, den Beratungshilfeschein selbst zu beschaffen, bevor Du für ihn tätig wirst.

Dem Mandanten ist Deine Androhung, dass er Deine Kosten sonst selbst zu tragen hat, wahrscheinlich piepegal, wenn er eh nix hat. Leg das Mandat nieder, rechne gegenüber dem Mandanten normal ab und überlege Dir dann, ob Du noch gutes Geld der Titulierung Deines Honoraranspruchs hinterherwerfen willst oder die Sache halt abhakst.
Syd26
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Re: Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von Syd26 »

Ich kann Jana nur zustimmen. Dieses Lehrgeld muss man wahrscheinlich ein- oder zweimal bezahlen.

Meine Erfahrung zeigt übrigens, dass es selbst dann zu Ärger kommt, wenn es sich um Mandanten handelt, die man persönlich kennt und bei denen man aus Kulanz schon mal mit der Arbeit anfängt. Wenn's nicht am Mandanten scheitert, dann oft an den Gerichten.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Gernot15
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Re: Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von Gernot15 »

Bin jetzt rund 10 Jahre im Geschäft und dachte, dass ich allmählich ein Gespür entwickelt hätte, naja. Es ist ein Bekannter von einem Bekannten, sonst ganz ok und zuverlässig. Das Verhalten fällt völlig aus dem Rahmen. Da ich eine Viertelstunde zu Fuß weg wohne, habe ich da schon Spaziergänge vorbei gemacht. Er war zu Hause. Hab auch schon im Bekanntenkreis gehört, dass er vor Ort aktiv ist. Also, er ist zu Hause und will nicht. Fande ihn bis jetzt ganz sympathisch, Kumpeltyp.

Da wird nur die Brechstange helfen. Glaub ich jetzt auch. Androhung der Mandatsniederlegung und normal abrechnen. Titulierung kann ich mir höchstwahrscheinlich schenken, wobei es heißt, er arbeite wieder.

Aber erstmal danke für die Hinweise. Das hilft schon mal weiter.
Saigon
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Re: Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von Saigon »

j_laurentius hat geschrieben:Du kannst aus diesem Fall nur die Lehre für die Zukunft ziehen, dass Du nie wieder einen Beratungshilfeantrag für einen Mandanten stellst, sondern dem Mandanten auferlegst, den Beratungshilfeschein selbst zu beschaffen, bevor Du für ihn tätig wirst.
+1

Im Übrigen sollte man niemals tätig werden, solange man den Berechtigungsschein nicht tatsächlich in den Händen hält. Beratungshilfe ist ohnehin schon ein Minusgeschäft....
Calipso
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Re: Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von Calipso »

Saigon hat geschrieben: Beratungshilfe ist ohnehin schon ein Minusgeschäft....
Aber wegen § 9 BerHG doch nicht, wenn man gewinnt, vor allem dann nicht, wenn man es gegen Behörden tut, oder irre ich mich da etwa?
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Tibor
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Re: Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von Tibor »

Blöde Frage: Wenn schon ein Klageentwurf in der Welt ist und die Gegenseite die Forderung bestreitet, warum geht man dann jetzt nicht direkt auf PKH?
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joee78
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Re: Beratungshilfemandant taucht ab.

Beitrag von joee78 »

Weil man dafür die gleichen Unterlagen vom Mandanten braucht wie für den Beratungshilfeschein: Hartz4-Bescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag. ](*,)
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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