Schmerzensgeldanspruch

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esprit
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Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von esprit »

Kann mir jemand helfen?

Tier der Gegenseite hat meine Mdtin verletzt.

Ich habe schmerzensgeld geltend gemacht und der Gegenanwalt sagt Haftung ja aber verschulden nein.

Muss ich auf das verschulden bestehen?
joee78
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von joee78 »

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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Swann
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von Swann »

esprit hat geschrieben:Kann mir jemand helfen?
Vermutlich nicht.
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famulus
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von famulus »

:D
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
esprit
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von esprit »

also 823 ist besser und daher ein verschulden erforderlich, da 823 im gegensatz zu 833 keine Genugtuung als Schaden vorsieht.

Also besser an dem Verschulden festhalten.
OJ1988
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von OJ1988 »

:-s Bist du praktizierender Anwalt?
Parabellum
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von Parabellum »

Willkommen an der Front.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von OJ1988 »

Wo kann ich hier nachträglich verweigern?
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von Parabellum »

Innerlich? Vielleicht in einer kleinen, unwichtigen, nachgeordneten Behörde für Irgendwas?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Schmerzensgeldanspruch

Beitrag von OJ1988 »

Das nicht, aber bei sowas kann man sich sachlich ja gleich mit den Hunden selbst auseinandersetzen.
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