Schmerzensgeldanspruch
Moderator: Verwaltung
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Schmerzensgeldanspruch
Kann mir jemand helfen?
Tier der Gegenseite hat meine Mdtin verletzt.
Ich habe schmerzensgeld geltend gemacht und der Gegenanwalt sagt Haftung ja aber verschulden nein.
Muss ich auf das verschulden bestehen?
Tier der Gegenseite hat meine Mdtin verletzt.
Ich habe schmerzensgeld geltend gemacht und der Gegenanwalt sagt Haftung ja aber verschulden nein.
Muss ich auf das verschulden bestehen?
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Re: Schmerzensgeldanspruch
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
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Re: Schmerzensgeldanspruch
Vermutlich nicht.esprit hat geschrieben:Kann mir jemand helfen?
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Re: Schmerzensgeldanspruch
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Schmerzensgeldanspruch
also 823 ist besser und daher ein verschulden erforderlich, da 823 im gegensatz zu 833 keine Genugtuung als Schaden vorsieht.
Also besser an dem Verschulden festhalten.
Also besser an dem Verschulden festhalten.
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Re: Schmerzensgeldanspruch
Bist du praktizierender Anwalt?
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Re: Schmerzensgeldanspruch
Willkommen an der Front.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Schmerzensgeldanspruch
Wo kann ich hier nachträglich verweigern?
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Re: Schmerzensgeldanspruch
Innerlich? Vielleicht in einer kleinen, unwichtigen, nachgeordneten Behörde für Irgendwas?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Schmerzensgeldanspruch
Das nicht, aber bei sowas kann man sich sachlich ja gleich mit den Hunden selbst auseinandersetzen.