Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren

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Calipso
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Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren

Beitrag von Calipso »

Hallo,

hatte einen Beschluss im einstw. RS + PKH erwirkt. Gegner hatte Widerspruch eingelegt. In der mündl. Verhandlung haben die Parteien sich auf bestimmte Dinge geeinigt, die auch protokolliert wurden, was aber keinen Vergleich darstellt. Sodann gab es eine übereinstimmende Erledigungserklärung. Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.

Wenn ich RVG VV Nr. 1003 u alles was ich bisher dazu ergoogelt habe, richtig verstehe, ist eine Einigungsgebühr entstanden, oder?

Vielen Dank schon mal u vG
Calipso
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Re: Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren

Beitrag von Calipso »

Weiß es niemand?

Laut der Richterin sollte es eine richterl. Mediation darstellen. ME war es keine.

Hab die Einigungsgebühr im KfB- Antrag nun jedenfalls mit drin.
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batman
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Re: Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren

Beitrag von batman »

Warum soll eigentlich das Forum für Dich einfachste Gebührenangelegenheiten erledigen?
Calipso
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Re: Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren

Beitrag von Calipso »

Sonst bist du dir doch auch nicht zu fein, hier - aus meiner Sicht jedenfalls - einfachste Fragen zu beantworten....
Calipso
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Re: Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren

Beitrag von Calipso »

Evtl. sollte ich noch erwähnen, dass sich der Rechtsstreit auch ohne die Punkte, über die sich noch geeinigt wurde, erledigt war. Ging um die weitere Abwicklung nach der Erledigung. Hintergrund war eine verbotene Eigenmacht im Rahmen einer Mietrechtsstreitigkeit. Geregelt wurde der Auszug.
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