Hallo,
hatte einen Beschluss im einstw. RS + PKH erwirkt. Gegner hatte Widerspruch eingelegt. In der mündl. Verhandlung haben die Parteien sich auf bestimmte Dinge geeinigt, die auch protokolliert wurden, was aber keinen Vergleich darstellt. Sodann gab es eine übereinstimmende Erledigungserklärung. Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.
Wenn ich RVG VV Nr. 1003 u alles was ich bisher dazu ergoogelt habe, richtig verstehe, ist eine Einigungsgebühr entstanden, oder?
Vielen Dank schon mal u vG
Calipso
Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren
Moderator: Verwaltung
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Re: Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren
Weiß es niemand?
Laut der Richterin sollte es eine richterl. Mediation darstellen. ME war es keine.
Hab die Einigungsgebühr im KfB- Antrag nun jedenfalls mit drin.
Laut der Richterin sollte es eine richterl. Mediation darstellen. ME war es keine.
Hab die Einigungsgebühr im KfB- Antrag nun jedenfalls mit drin.
- batman
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Re: Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren
Warum soll eigentlich das Forum für Dich einfachste Gebührenangelegenheiten erledigen?
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Re: Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren
Sonst bist du dir doch auch nicht zu fein, hier - aus meiner Sicht jedenfalls - einfachste Fragen zu beantworten....
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Re: Einigungsgebühr Zivilgerichtsverfahren
Evtl. sollte ich noch erwähnen, dass sich der Rechtsstreit auch ohne die Punkte, über die sich noch geeinigt wurde, erledigt war. Ging um die weitere Abwicklung nach der Erledigung. Hintergrund war eine verbotene Eigenmacht im Rahmen einer Mietrechtsstreitigkeit. Geregelt wurde der Auszug.