Bin beauftragt ein Scheidungsverfahren (bereits rechtshängig) und den nachehelichen Unterhalt geltend zu machen und würde das gerne in getrennten Verfahren machen.
Scheidungstermin gibt es noch nicht.
Kann ich dennoch schonmal die Stufenklage einreichen und die Auskunft geltend machen?
Wann reiche ich die Klage ein?
Moderator: Verwaltung
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Re: Wann reiche ich die Klage ein?
Die §§ 133, 137, 140, 142, 148 FamFG und die entsprechenden Kommentierungen sind bekannt? Was sind denn überhaupt die Erwägungen, die dich getrennte Verfahren favorisieren lassen? Welche Bedenken bestehen im Hinblick auf einen etwaigen Stufenantrag?
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Re: Wann reiche ich die Klage ein?
Meine Erfahrung, dass diese Stufenklagen ewig dauern und es auch ewig dauert bis termine angesetzt werden, so dass ich die Scheidung nicht blockieren will.
und getrennte Verfahren mit VK ist sicherlich bessser.
und getrennte Verfahren mit VK ist sicherlich bessser.
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Re: Wann reiche ich die Klage ein?
Dass Trennungsunterhalt mit Rechtskraft der Scheidung endet, ist ebenfalls bekannt?
Zitat Chefreferendar: "Ich bin so gut bei der Vernehmung, dass die Zuhörer die Atmung anhalten und dass diese Ruhe einkehrt, dass man das Herzklopfen des Zeugen hören kann. Die sollen alle Angst vor mir haben."