Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
Moderator: Verwaltung
- Ferdi Binger
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Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
Servus,
gibt es Erfahrungswerte, was eine faire prozentuale Aufteilung bei der Bearbeitung von Mandaten für eine (kleine) Kanzlei angemessen ist (Vermittlung und Abrechnung über Kanzlei)?
60/40?
Danke, Gruß
gibt es Erfahrungswerte, was eine faire prozentuale Aufteilung bei der Bearbeitung von Mandaten für eine (kleine) Kanzlei angemessen ist (Vermittlung und Abrechnung über Kanzlei)?
60/40?
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
Auch die Modelle 70:30 oder 80:20 sind üblich.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
- Tibor
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
Solange ihr nicht Zähler und Nenner benennt, wäre also auch 20:80, 30:70 oder 40:60 machbar.
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
Okay, lieber TE: Wie soll denn die Konstellation sein? Ich nehme an, man vermittelt Dir die Mandante und Du sollst diese bearbeiten?
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
Man müsste auch wissen, ob man auf die Infrastruktur der vermittelnden Kanzlei (Räume, Software, Datenbanken, Literatur, Personal) zurückgreifen kann oder nicht.
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- Ferdi Binger
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
Lieber Syd, genau so ist es. Abrechnung etc macht alles die Kanzlei, ich stelle quasi nur eine Rechnung für die geleistete Zeit.Syd26 hat geschrieben:Okay, lieber TE: Wie soll denn die Konstellation sein? Ich nehme an, man vermittelt Dir die Mandante und Du sollst diese bearbeiten?
- Ferdi Binger
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
Ja, darauf kann man zurückgreifen. Gehobenes Büro mit allem drum und dran, jedoch ohne Personal.Tibor hat geschrieben:Man müsste auch wissen, ob man auf die Infrastruktur der vermittelnden Kanzlei (Räume, Software, Datenbanken, Literatur, Personal) zurückgreifen kann oder nicht.
- Ferdi Binger
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit
60/40 zu Gunsten des freien Mitarbeiters war gemeint bei "vollständig oder weit überwiegend selbstständiger Bearbeitung", im anderen Fall (quasi ergänzende Zuarbeit) anders herum.Syd26 hat geschrieben:Auch die Modelle 70:30 oder 80:20 sind üblich.
PS: Sorry für die vielen Einzelposts, die Zitierfunktion hat sich irgendwie verheddert und bearbeiten ging nicht.