Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

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Ferdi Binger
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Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Beitrag von Ferdi Binger »

Servus,

gibt es Erfahrungswerte, was eine faire prozentuale Aufteilung bei der Bearbeitung von Mandaten für eine (kleine) Kanzlei angemessen ist (Vermittlung und Abrechnung über Kanzlei)?
60/40?

Danke, Gruß
Syd26
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Beitrag von Syd26 »

Auch die Modelle 70:30 oder 80:20 sind üblich.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Tibor
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Beitrag von Tibor »

Solange ihr nicht Zähler und Nenner benennt, wäre also auch 20:80, 30:70 oder 40:60 machbar. :D
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Beitrag von Syd26 »

Okay, lieber TE: Wie soll denn die Konstellation sein? Ich nehme an, man vermittelt Dir die Mandante und Du sollst diese bearbeiten?
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Tibor
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Beitrag von Tibor »

Man müsste auch wissen, ob man auf die Infrastruktur der vermittelnden Kanzlei (Räume, Software, Datenbanken, Literatur, Personal) zurückgreifen kann oder nicht.
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Ferdi Binger
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Beitrag von Ferdi Binger »

Syd26 hat geschrieben:Okay, lieber TE: Wie soll denn die Konstellation sein? Ich nehme an, man vermittelt Dir die Mandante und Du sollst diese bearbeiten?
Lieber Syd, genau so ist es. Abrechnung etc macht alles die Kanzlei, ich stelle quasi nur eine Rechnung für die geleistete Zeit.
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Ferdi Binger
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Beitrag von Ferdi Binger »

Tibor hat geschrieben:Man müsste auch wissen, ob man auf die Infrastruktur der vermittelnden Kanzlei (Räume, Software, Datenbanken, Literatur, Personal) zurückgreifen kann oder nicht.
Ja, darauf kann man zurückgreifen. Gehobenes Büro mit allem drum und dran, jedoch ohne Personal.
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Ferdi Binger
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Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Beitrag von Ferdi Binger »

Syd26 hat geschrieben:Auch die Modelle 70:30 oder 80:20 sind üblich.
60/40 zu Gunsten des freien Mitarbeiters war gemeint bei "vollständig oder weit überwiegend selbstständiger Bearbeitung", im anderen Fall (quasi ergänzende Zuarbeit) anders herum.

PS: Sorry für die vielen Einzelposts, die Zitierfunktion hat sich irgendwie verheddert und bearbeiten ging nicht.
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