Hallo,
bin auf folgende Konstellation gestoßen und hab keine Ahnung, wie sie zu lösen ist.
Die Straßenbaubehörde stellt entlang der Grundstüksgrenze einen Gehweg her und die verwendeten Bordsteine ragen unter dem Erdreich (praktisch nur die Rückenstützen) in das Grundstück ein.
Darf die Behörde das ohne weiteres tun und bin ich zur Duldung verpflichtet? Kommt es auf meine Zustimmung an? Welche Vorschriften sind einschlägig?
Danke
Darf die Straßenbaubehörde über die Grenze?
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Re: Darf die Straßenbaubehörde über die Grenze?
Könnte sich ggf eine Duldungspflicht für den "Unterbau" ergeben?
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Re: Darf die Straßenbaubehörde über die Grenze?
Ich habe eher gedacht, dass die Lösung im BayStrWG liegt, bin aber total ratlos... Anscheinend hat auch hier niemand eine Idee