Pfändung Paypalkonto

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
alphateddy
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 269
Registriert: Dienstag 29. November 2005, 10:17
Ausbildungslevel: RA

Pfändung Paypalkonto

Beitrag von alphateddy »

Hat schon einmal jemand ein Paypal Konto gepfändet? Das Gericht will mir einen Pfüb nach einem Versäumnisurteil versagen, da sowohl Schuldner als auch Drittschuldner im Ausland sind. Mein Titel ist aber aus Deutschland ;)

Über Hinweis würde ich mich freuen.
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Pfändung Paypalkonto

Beitrag von Sebast1an »

Paypal ist ein luxemburgisches Unternehmen. Das ist die einzige Besonderheit - mit den entsprechenden Folgen (Vollstreckbarerklärungsverfahren i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 44/2001 oder Verordnung (EG) Nr. 805/2004 oder Verordnung (EG) Nr. 861/2007). Vollstreckt werden kann im Ergebnis aber freilich auch dort.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
stilzchenrumpel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1759
Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Pfändung Paypalkonto

Beitrag von stilzchenrumpel »

Wow, die Wahlstation im Ausland bringt tatsächlich mal was :D

EG 44/2001 wurde durch

VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2012
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in
Zivil- und Handelssachen

abgelöst mit Geltung ab 10. Januar 2015 - Brüssel Ia.

Eine Vollstreckbarkeitserklärung ist nicht mehr notwendig.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Antworten