Hallo allerseits,
habe eine - vielleicht dumme - Frage im Zwangsvollstreckungsrecht. Wer kann eigentlich eine Vollstreckbare Ausf. bei einem Zug um Zug-Urteil beantragen? Der obsiegende Kläger, klar. Aber auch der Beklagte, der z.B. zur Zahlung Zug um Zug gegen was auch immer verurteilt wurde? Im Urteil wurde NICHT der Annahmeverzug festgestellt.
Zwangsvollstreckung
Moderator: Verwaltung
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 30
- Registriert: Dienstag 2. Juli 2013, 15:27
- Ausbildungslevel: RA
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Zwangsvollstreckung
Was möchte denn der Bekl. aus dem Urteil vollstrecken?