Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Trente Steele82
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6079
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2010, 19:19
Ausbildungslevel: RRef

Re: Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?

Beitrag von Trente Steele82 »

Da muss man aber aufpassen, dass die Fälle nicht hinten rüber fallen...
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
Benutzeravatar
Trente Steele82
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6079
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2010, 19:19
Ausbildungslevel: RRef

Re: Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?

Beitrag von Trente Steele82 »

Ich meinte das so, dass Fälle, die du am Anfang in deine Liste aufgenommen hast, bei Antragstellung wieder verfallen. Aber ich hatte deinen Ausgangspost falsch gelesen, denke ich. Denn du schriebst ja innerhalb der drei Jahre.

Man muss aber auch nicht sechs Jahre zugelassen sein, sondern nur drei.

Anbei ein Beitrag zu dem Thema im Anwaltsblatt Karriere:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Y4TalidlnK4J:anwaltsblatt-karriere.anwaltverein.de/de/berufseinstieg/einstiegsgehaelter%3Ffile%3Dfiles/anwaltsblatt-karriere.de/einstiegsgehaelter/teil8/report8.pdf+&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de (Verwaister Link automatisch entfernt)

(Dem Link auf der Seite folgen)
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
Benutzeravatar
j_laurentius
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1683
Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40

Re: Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?

Beitrag von j_laurentius »

Du musst die jährliche Fortbildungspflicht erfüllen, dann bleibt Dir der FA-Kurs "erhalten".

Viele Grüße, Jana
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?

Beitrag von immer locker bleiben »

j_laurentius hat geschrieben:Du musst die jährliche Fortbildungspflicht erfüllen, dann bleibt Dir der FA-Kurs "erhalten".

Viele Grüße, Jana
Genau. Siehe § 4 FAO.
You might remember me from such posts as this.
Bild
Antworten