Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?
Moderator: Verwaltung
- Trente Steele82
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Re: Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?
Da muss man aber aufpassen, dass die Fälle nicht hinten rüber fallen...
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
- Trente Steele82
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Re: Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?
Ich meinte das so, dass Fälle, die du am Anfang in deine Liste aufgenommen hast, bei Antragstellung wieder verfallen. Aber ich hatte deinen Ausgangspost falsch gelesen, denke ich. Denn du schriebst ja innerhalb der drei Jahre.
Man muss aber auch nicht sechs Jahre zugelassen sein, sondern nur drei.
Anbei ein Beitrag zu dem Thema im Anwaltsblatt Karriere:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Y4TalidlnK4J:anwaltsblatt-karriere.anwaltverein.de/de/berufseinstieg/einstiegsgehaelter%3Ffile%3Dfiles/anwaltsblatt-karriere.de/einstiegsgehaelter/teil8/report8.pdf+&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de (Verwaister Link automatisch entfernt)
(Dem Link auf der Seite folgen)
Man muss aber auch nicht sechs Jahre zugelassen sein, sondern nur drei.
Anbei ein Beitrag zu dem Thema im Anwaltsblatt Karriere:
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- j_laurentius
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Re: Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?
Du musst die jährliche Fortbildungspflicht erfüllen, dann bleibt Dir der FA-Kurs "erhalten".
Viele Grüße, Jana
Viele Grüße, Jana
- immer locker bleiben
- Fossil
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Re: Fachanwaltsprüfung, wie lange "gültig"?
Genau. Siehe § 4 FAO.j_laurentius hat geschrieben:Du musst die jährliche Fortbildungspflicht erfüllen, dann bleibt Dir der FA-Kurs "erhalten".
Viele Grüße, Jana