Hallo zusammen,
kann hier jemand etwas zur Wirksamkeit/Zulässigkeit des rückwirkenden Abschlusses eines Aufhebungsvertrages bzgl. eines Anwaltsvertrages zwischen RA und Mandant (Unternehmer) sagen, in dem ersterer auf seine Vergütung und letzterer im Gegenzug auf noch unbekannte und/oder künftige Schadensersatzansprüche verzichtet?
Es ist zu unterstellen, dass das Mandat bereits abgeschlossen ist, eine Pflichtverletzung des RA den Parteien nicht bekannt ist und sich der Mandant mit einer entsprechenden Regelung einverstanden erklärt hat.
Danke!
Aufhebung Anwaltsvertrag/Schadensersatzverzicht
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Re: Aufhebung Anwaltsvertrag/Schadensersatzverzicht
Hach wär das schön - sich von seiner Anwaltshaftung freizeichnen.
Geht leider nicht, lediglich Beschränkungen der Haftung sind möglich, § 52 BRAO.
Geht leider nicht, lediglich Beschränkungen der Haftung sind möglich, § 52 BRAO.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
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Re: Aufhebung Anwaltsvertrag/Schadensersatzverzicht
Warum soll es nicht möglich sein, nachträglich einen Vergleich zu schließen, wonach der Rechtsanwalt auf sein Honorar und der Mandant auf etwaige Schadensersatzansprüche verzichtet?