Der Anwalt haftet jetzt auch dem Gegner gegenüber für Fehler aus dem Mandatsverhältnis zur eigenen Partei! So hatte der Anwalt seiner Mandantschaft zu Abmahnungen geraten, die sich als fehlerhaft herausstellten und allesamt vom Gericht kassiert wurden. Die Abgemahnten haben nun den Anwalt persönlich in Anspruch genommen und Recht bekommen, da er "seine Mandantschaft falsch beraten" habe.
http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/ ... gemahntem/
Der Anwalt habe "eine Garantenpflicht" für die Rechtsgüter des Prozessgegners und daher auch dessen Belange zu schützen. Und ich dachte immer, der RA sei lediglich Interessenvertreter der eigenen Partei.
Anwaltshaftung gegenüber Gegner
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Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Anwaltshaftung gegenüber Gegner
Wenn er die richtig berät, erfüllt er als Reflex ja auch diese Garantenpflicht.joee78 hat geschrieben:Der Anwalt habe "eine Garantenpflicht" für die Rechtsgüter des Prozessgegners und daher auch dessen Belange zu schützen. Und ich dachte immer, der RA sei lediglich Interessenvertreter der eigenen Partei.
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Re: Anwaltshaftung gegenüber Gegner
So besonders ist das jetzt auch nicht. Stichwort: Dritthaftung, wenn ich es noch richtig weiss eine anerkannte Fallgruppe des § 826 BGB.