Anwaltshaftung gegenüber Gegner

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joee78
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Anwaltshaftung gegenüber Gegner

Beitrag von joee78 »

Der Anwalt haftet jetzt auch dem Gegner gegenüber für Fehler aus dem Mandatsverhältnis zur eigenen Partei! So hatte der Anwalt seiner Mandantschaft zu Abmahnungen geraten, die sich als fehlerhaft herausstellten und allesamt vom Gericht kassiert wurden. Die Abgemahnten haben nun den Anwalt persönlich in Anspruch genommen und Recht bekommen, da er "seine Mandantschaft falsch beraten" habe.

http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/ ... gemahntem/

Der Anwalt habe "eine Garantenpflicht" für die Rechtsgüter des Prozessgegners und daher auch dessen Belange zu schützen. Und ich dachte immer, der RA sei lediglich Interessenvertreter der eigenen Partei. ::roll:
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
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thh
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Re: Anwaltshaftung gegenüber Gegner

Beitrag von thh »

joee78 hat geschrieben:Der Anwalt habe "eine Garantenpflicht" für die Rechtsgüter des Prozessgegners und daher auch dessen Belange zu schützen. Und ich dachte immer, der RA sei lediglich Interessenvertreter der eigenen Partei. ::roll:
Wenn er die richtig berät, erfüllt er als Reflex ja auch diese Garantenpflicht. ;)
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paul321
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Re: Anwaltshaftung gegenüber Gegner

Beitrag von paul321 »

So besonders ist das jetzt auch nicht. Stichwort: Dritthaftung, wenn ich es noch richtig weiss eine anerkannte Fallgruppe des § 826 BGB.
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