Akteneinsicht beim Beliehenen; Sachverständigengutachten

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Calipso
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44

Akteneinsicht beim Beliehenen; Sachverständigengutachten

Beitrag von Calipso »

Hallo,

habe zwei Fälle im Verwaltungsrecht, wo Beliehene beteiligt sind und sich seitens der Behörde zur Begründung der VAe u.a. auf deren Feststellungen gestützt wird.

Habe in einem Fall Akteneinsicht bei der Behörde auch explizit in die Akte, die es bei dem Beliehenen ja geben muss, beantragt. Daraufhin wurde nur auf die entsprechenden Seiten im Akteninhalt der Behörde verwiesen. Die Behörde zweifelt in dem einen Fall sogar selbst an, dass von dem Beliehenen die, die richtige Sache betreffenden Dokumente übersendet wurden.

Leider kann ich zum Akteneinsichtsrecht beim Beliehenen nichts finden, aber mein Gefühl sagt mir, dass das ja gehen muss. Wäre nur schön, auch eine Rechtsgrundlage nennen zu können, wenn ich die Akteneinsicht nun direkt beim Beliehenen beantrage. Klar ist, dass ich es einfach machen werde.

Und noch eine Frage: kann ich im Widerspruchsverfahren die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragen?

Kann zu all dem nichts finden.

Gerne erläutere ich die Sachverhalte per PN etwas näher, ist nämlich ein recht spezielles Rechtsgebiet in beiden Fällen.

Vielen Dank schon mal u vG
Calipso
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Akteneinsicht beim Beliehenen; Sachverständigengutachten

Beitrag von Herr Schraeg »

Wenn der Beliehene im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse agiert, handelt er gerade verfahrensrechtlich als Behörde. Vorbehaltlich speziellerer Regelungen greift also der allgemeine Akteneinsichtsanspruch des § 29 VwVfG - sofern die übrigen Voraussetzungen des Anspruchs vorliegen. In Deinem Fall zielt offenbar die Tätigkeit des Beliehenen nicht auf den Erlaß eines VA oder den Abschluß eines ör Vertrages ab (denn den VA erläßt nach Deinem Sachverhalt eine andere Behörde), so daß es an einem Verwaltungsverfahren iSd § 9 VwVfG und damit einem Akteneinsichtsanspruch gegen den Beliehenen fehlt. Der Lösungsansatz scheint mir also in der Akteneinsicht bei der entscheidenden Behörde, die sich auch auf beigezogene Akten anderer Behörden (=Beliehener) erstreckt, zu liegen; Einzelheiten solltest Du in jeder Kommentierung zu § 29 VwVfG finden.

Natürlich kannst Du auch im Widerspruchsverfahren die Einholung von Sachverständigengutachten beantragen, so viel und so häufig wie Du willst. Die Widerspruchsbehörde ist daran aber nicht gebunden (§ 24 I 2 VwVfG), sondern entscheidet im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes des § 24 I 1 VwVfG, hier über § 79 VwVfG anwendbar.
Calipso
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44

Re: Akteneinsicht beim Beliehenen; Sachverständigengutachten

Beitrag von Calipso »

Zur Info: Bin mit einem Teil der Sache mittlerweile im Beschwerdeverfahren am OVG (Folgenbeseitigung). Die scheinen jedenfalls alles anzufordern, soweit ich das bisher mitbekommen habe (weitere Gutachten, Akte des Beliehenen etc.).

Ist ein Eilverfahren. Der VA erging laut VG rw, aber das VG wollte die Folgen im Eilverfahren nicht beseitigen.

Dauert aber nun auch schon wieder ganz schön lange, weil die Behörde nicht (richtig) mitarbeitet.

Bin sehr gespannt, was dabei heraus kommt.
Calipso
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 15:44

Re: Akteneinsicht beim Beliehenen; Sachverständigengutachten

Beitrag von Calipso »

In der anderen Sache werde ich auch ins Eilverfahren gehen. Da stützt sich die Behörde auf dieselbe Rechtsgrundlage, welche nicht einschlägig ist, wodurch der VA ebenso rw ergangen ist.
Antworten